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Ihr Flurförderfahrzeug
Konformitätskennzeichnung
Mit der Konformitätskennzeichnung dokumen-
tiert der Hersteller die Übereinstimmung des
Flurförderzeugs mit den relevanten Richtlinien
zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens:
CE: in der Europäischen Union (EU)
●
UKCA: im Vereinigten Königreich (UK)
●
EAC: in der Eurasischen Wirtschaftsunion
●
Die Konformitätskennzeichnung ist auf dem
Fabrikschild angebracht. Für die Märkte EU
und UK wird eine Konformitätserklärung aus-
gestellt
Bei einer eigenmächtigen baulichen Verän-
derung oder Ergänzung des Flurförderzeugs
kann die Sicherheit in unzulässiger Weise be-
einträchtigt werden, so dass die Konformitäts-
erklärung ungültig wird.
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5001 801 1628 DE - 05/2022 - 02
Einleitung
conformity symbols