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Referenzmarken - HEIDENHAIN TNC 124 Technisches Handbuch

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4.2 Referenzmarken

Durch das Setzen eines Bezugspunkts wird für die Werkstück-Bearbeitung jeder Achsposition ein
bestimmter Positionswert (Koordinate) zugeordnet. Da die Ist-Positionswerte vom Messgerät
inkremental gebildet werden, muss diese Zuordnung zwischen Achspositionen und Positionswerten
nach jeder Stromunterbrechung reproduziert werden.
Die HEIDENHAIN-Längenmessgeräte sind deshalb mit einer oder mehreren Referenzmarken
ausgestattet. Beim Überfahren einer Referenzmarke wird ein Signal erzeugt, das die betreffende
Position als Referenzpunkt kennzeichnet. Durch das Überfahren der Referenzmarken werden nach
einer Stromunterbrechung die durch das Bezugspunkt-Setzen zuletzt festgelegten Zuordnungen
zwischen Achspositonen und Positionswerten und zugleich auch die maschinenfesten Bezüge
wiederhergestellt.
REF-Wert
+Z
Werkstück-
Nullpunkt
10 20 30 40
0
Werkstück
Maschinentisch
Wegmeßsystem
Referenzmarke = Maschinen-Nullpunkt
Da es oft ungünstig ist, zum Ermitteln des Referenzpunktes nach dem Einschalten große Wege zu
verfahren, empfiehlt HEIDENHAIN den Einsatz von Wegmessgeräten mit abstandscodierten
Referenzmarken. Bei solchen Wegmessgeräten steht der absolute Positionswert nach dem
Überfahren von zwei Referenzmarken zur Verfügung.
Die Maßstabteilung besteht aus dem Strichgitter und einer parallel dazu verlaufenden
Referenzmarkenspur. Der Abstand zwischen jeweils zwei aufeinander folgenden Referenzmarken ist
definiert unterschiedlich, so dass aus diesem Abstand die absolute Position des Maschinenschlittens
bestimmt werden kann.
Maßstab mit einer Referenzmarke
Maßstab mit abstandscodierten Referenzmarken
April 2007
REF-Wert
– 44,985
0
+X
TNC 124
4.2 Referenzmarken
51

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