Beispiele aus den angeführten Normen:
Probenahme: Beim Einbau des Fettabscheiders ist unmittelbar am Ablauf des Fettab-
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scheiders und vor Vermischung mit anderem Abwasser, eine Einrichtung zur Probe-
nahme und Inspektion vorzusehen, z. B. in Form eines Probenahmerohres. Probenahmen
sind von qualifizierten Personen aus dem fließenden Ablaufwasser des Fettabscheiders
durchzuführen.
Entsorgung: Schlammfang und Fettabscheider sind mindestens einmal im Monat zu
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entleeren und zu reinigen. Das anschließende Wiederbefüllen muss mit Wasser (z. B.
Trinkwasser, Betriebswasser, aufbereitetem Abwasser aus der Fettabscheideranlage)
erfolgen, das den örtlichen Einleitungsbestimmungen entspricht.
Generalinspektion: Vor der Inbetriebnahme und danach spätestens alle 5 Jahre ist der
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Fettabscheider nach vorheriger vollständiger Entleerung und Reinigung, durch einen
Fachkundigen auf den ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.
Dabei müssen mindestens folgende Punkte geprüft bzw. erfasst werden:
Bemessung der Abscheideranlage
baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
Zustand der Innenwandflächen, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen
Ausführung der Zulaufleitung der Abscheideranlage als Lüftungsleitung über Dach
Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch
Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung der entnommenen lnhaltsstoffe der
Abscheideranlage
Vorhandensein und Vollständigkeit erforderlicher Zulassungen und Unterlagen
(Genehmigungen, Entwässerungspläne, Bedienungs- und Wartungsanleitungen)
Betriebstagebuch: Für jeden Fettabscheider ist vom Betreiber ein Betriebstagebuch
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zu führen und auf Verlangen der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Betriebstagebücher können vom WILO Service bezogen werden,
Kap. Einführung „Service"
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