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HBK MCS10 Montageanleitung Seite 57

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Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung zur Entsorgung
Kennzeichnung gemäß den Anforderungen von SJ/T 11364-2014 und SJ/T 11363-2006
(„China RoHS-2")
Blei
Baugruppe
Ö
(Pb)
Messkörper
Metall-
Gehäuse
Kleinteile
(z. B. Schrau­
ben, Pins,
Buchsen)
Diese Tabelle wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben der SJ/T 11364 erstellt.
SJ/T 11364
O: Bedeutet, dass der betreffende gefährliche Stoff innerhalb der homogenen Stoffe
der Baugruppe geringer als der Grenzwert laut GB/T 26572 ist.
26572
X: Bedeutet, dass mindestens einer der betreffende gefährliche Stoff innerhalb der
homogenen Stoffe der Baugruppe oberhalb des Grenzwerts laut GB/T 26572 ist.
26572
MCS10
VERWENDETE KENNZEICHNUNGEN
Elektrische und elektronische Geräte, die dieses Symbol tragen,
unterliegen der europäischen Richtlinie 2002/96/EG über
elektrische und elektronische Altgeräte.
Das Symbol weist darauf hin, dass nicht mehr gebrauchsfähige
Altgeräte gemäß den europäischen Vorschriften für Umwelt­
schutz und Rohstoffrückgewinnung getrennt von regulärem
Hausmüll zu entsorgen sind
Kennzeichnung für Produkte, die gefährliche Stoffe in Mengen
oberhalb der Höchstkonzentrationen beinhalten.
Queck­
Cad­
silber
mium
(Hg)
(Cd)
O
O
O
O
O
O
X
O
O
Ö
Å 。
Gefährlicher Stoff
Hexavalentes
Chrom
×
(Cr (VI))
O
O
O
Ö
Polybromierte
Biphenyle
(PBB)
O
O
O
GB/T
GB/T
Polybromierte
Diphenylether
l
(PBDE)
O
O
O
9

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