2. Sie sind Bedienungspersonal der Automatisierungsanlagen und im Umgang mit den
Anlagen unterwiesen. Sie sind mit der Bedienung der in dieser Dokumentation
beschriebenen Geräte und Technologien vertraut.
3. Sie sind Inbetriebnehmer oder für den Service eingesetzt und haben eine Ausbildung
absolviert, die sie zur Reparatur der Automatisierungsanlagen befähigt. Außerdem
haben sie eine Berechtigung, Stromkreise und Geräte gemäß den Normen der
Sicherheitstechnik in Betrieb zu nehmen, zu erden und zu kennzeichnen.
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MCS10
SICHERHEITSHINWEISE