Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantiebedingungen - LOHBERGER AquaInsert+P P8 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

42. Garantiebedingungen

Diese Garantiebedingungen gelten in allen europäischen Ländern, in denen Geräte von Lohberger durch ortsansässige Fachhändler vertrieben
werden. Garantieansprüche sind grundsätzlich an einen ortsansässigen Fachhändler, bzw. den Händler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben,
zu richten.
GARANTIE
Grundsätzlich gewährt Lohberger für nachweisbare Material oder
Fertigungsfehler 3 Jahre Vollgarantie. Der Garantieanspruch endet
jedenfalls fünf Jahre nach Fertigung des Gerätes.
Für manche Typen und Teile gibt es bestimmte Einschränkungen:
bei Geräten mit Zentralheizeinsatz ist die Garantie entweder von der
fachgerechten Montage einer Rücklaufanhebung oder dem Einbau
eines Armaturenschrankes (AME.4) abhängig.
AUSNAHMEN
Die Garantie erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß, dem
jedes Gerät durch den Heizvorgang unterliegt. Solche Teile sind zum
Beispiel:
Schamottsteine, die durch den Heizvorgang farbliche Veränderungen
oder Risse bekommen können, die, solange die Schamotte ihre Po-
sition im Feuerraum beibehalten, keine beeinträchtigung der Funk-
tion bedeuten.
Glasscheiben (Glasbruch durch äußere Einwirkung, veränderungen
der Oberfläche durch thermische Einwirkung wie z.B. angesinterte
Flugasche oder Rußfahnen an der Scheibenoberfläche)
Lackverfärbungen durch Überlastung bzw. thermische beanspru-
chung.
Dichtungen (z.B. Verhärtung bzw. Bruch durch thermische oder me-
chanische Belastung)
oberflächenbeschichtungen (häufiges Putzen oder Putzen mit
scheuernden Putzmitteln)
Gussteile (Thermisch hoch belastete Gussteile wie z.B. JETFIRE-
Flammbündelplatte und Rost)
Pellets - Fördereinrichtung, Kipprost, Zündelement und Temperatur-
fühler des Lohberger- Pelletsmoduls
Ebenfalls von der Garantie ausgenommen sind Störungen, welche
durch Fehlbedienung verursacht wurden. Fehlbedienungen sind zum
Beispiel:
Mangelnde Reinigung von Brennerstein, Wärmetauscher, Rauchgas-
züge, Aschenlade, etc...
Falscher Brennstoff: Pellets welche nicht der EN 14961-2 A1 bzw.
DIN-Plus entsprechen, feuchte oder unzulässige Brennstoffe etc...
DER GARANTIEBEGINN
Garantiebeginn ist der Zeitpunkt der Übergabe des Gerätes an Sie
als „Verbraucher". Bewahren Sie diese Bedienungsanleitung mit Ga-
rantieabschnitt bitte stets mit der Rechnung auf. Voraussetzung für
unsere Garantiepflicht ist, dass das Gerät nach unseren Anweisun-
gen und den geltenden EN / DIN / Ö Normen montiert und ange-
schlossen ist und nach unserer Anleitung sachgemäß bedient und
fachgerecht gewartet wurde.
DIE REPARATUREN
Wir prüfen Ihr Gerät sorgfältig und ermitteln, ob der Garantiean-
spruch zu Recht besteht. Wenn ja, entscheiden wir, auf welche Art
der Mangel behoben werden soll. Im Falle einer Reparatur sorgen
wir für eine fachgerechte Ausführung vor Ort oder in unserem Werk.
Dadurch wird der durch die Übergabe festgelegte Garantiebeginn
nicht beeinflusst; ist es notwendig, das Gerät auszutauschen, be-
ginnt die Garantiezeit erneut zu laufen. Wenn Sie Ihr Gerät zur Repa-
ratur einschicken, legen Sie bitte den Kaufnachweis bei.
DIE KoSTEN
Für die Dauer der Garantie übernimmt Lohberger sämtliche Kos-
ten. Wenn wir entscheiden, dass die Reparatur Ihres Gerätes zweck-
mäßigerweise in unserem Werk stattfinden soll, dann gehen die
Transportkosten sowie die Verantwortung für den Transport zu Ihren
Lasten.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Für das Abhandenkommen oder die Beschädigung eines Gerätes
durch Diebstahl, Feuer, Vandalismus oder ähnliche Ursachen, kön-
nen wir keine Haftung übernehmen. Auch mittelbare oder unmit-
telbare Schäden, die durch ein geliefertes Gerät verursacht werden
oder die bei der Lieferung eines Gerätes entstehen, sind von der
Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass die Lieferung durch Loh-
berger oder ein durch Lohberger beauftragtes Transportunterneh-
men erfolgt ist.
Für Schäden, die aufgrund chemischer oder elektrochemischer
Einwirkungen (z.B. Schadstoffe in der Verbrennungsluft, nicht VDI-
gerechte Beschaffenheit des Heizungswassers – z.B.: „Verkalkung",
etc.) oder durch nicht den technischen Regeln bzw. den Lohberger
Unterlagen entsprechende Installation entstehen, können wir keine
Haftung übernehmen.
Für sichtbare Lack und Emailschäden, die auf Herstellungsfehler
zurückzuführen sind, kommen wir nur dann auf, wenn uns diese
Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe des Gerätes schrift-
lich bekannt gegeben werden.
ÄNDERUNGEN oDER EINGRIFFE AM GERÄT DURCH PERSoNEN, DIE VoN
UNS DAFÜR NICHT AUToRISIERT SIND, HABEN DAS ERLÖSCHEN UNSE-
RER GARANTIEPFLICHT ZUR FoLGE. EINREGULIERUNGS- UND UMSTEL-
LUNGSARBEITEN SIND GRUNDSÄTZLICH KoSTENPFLICHTIG.
31

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis