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Gesetzliche Anforderungen - muli muskel Benutzerhandbuch

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Gesetzliche Anforderungen

Für die Nutzung des muli im öffentlichen Straßenverkehr müssen Sie die geltenden
gesetzlichen Anforderungen des Landes erfüllen, in dem Sie unterwegs sein wollen.
Informieren Sie sich über die entsprechenden landesspezifischen Gesetze.
In Deutschland sind laut Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) drei Punk-
te vorgeschrieben.
1. Das Fahrrad muss über zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen
verfügen.
2. Das Fahrrad muss über folgende Beleuchtungseinrichtungen verfügen:
I. Weiße Front- und rote Rückleuchte, die nicht zusammen einschaltbar
sind.
II. Ein weißer Reflektor vorne
III. Ein roter Z-Reflektor hinten
IV. Seitliche Reflektoren am Laufrad, entweder in Form von reflektieren
den Ringen über den gesamten Laufradumfang oder zwei Speichenre-
flektoren pro Laufrad.
V. Zwei gelbe Reflektoren pro Pedal, die nach vorne und hinten gerichtet
sind.
3. Das Fahrrad muss über eine hell tönende Glocke verfügen
Die deutsche StVZO wird fortwährend überarbeitet und aktualisiert. Informieren Sie
sich regelmäßig über den aktuellen Stand der Gesetzeslage in Deutschland.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr in Österreich müssen Sie sich
nach der 146. Verordnung/ Fahrradverordnung richten. Diese finden Sie im Bundes-
gesetzblatt Österreich.
In der Schweiz stehen die gültigen Regelungen in den Verordnungen über die techni-
schen Anforderungen an Straßenfahrzeuge in den Artikeln 213 bis 218.
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Informieren Sie sich in jedem Land, in dem Sie mit ihrem muli
auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, über mögliche na-
tional geltende rechtliche Vorschriften zum Fahren mit einem
Fahrrad.
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