SICHERHEIT
DURCHFAHREN VON GEWÄSSERN
Durchfahren von tiefen oder rasch fließenden
Gewässern kann den Verlust der Bodenhaftung,
Kontrollverlust, ein Überschlagen des Fahrzeugs oder
einen Unfall zur Folge haben. Niemals schnell
fließende Gewässer oder Gewässer mit einem
Wasserstand, der höher als der Fahrzeugboden ist,
durchfahren.
Bei Fahrten durch Gewässer stets die entsprechenden
Anweisungen in der Betriebsanleitung befolgen.
Einzelheiten können dem Abschnitt „Durchfahren von
Gewässern" entnommen werden.
Nasse Bremsen haben eine reduzierte Bremswirkung.
Nach dem Verlassen des Gewässers die
Bremsfunktion prüfen. Die Bremsen bei langsamer
Fahrt mehrmals leicht betätigen. Durch die
Reibungswärme können die Bremsbeläge schneller
trocknen.
FAHREN AUF ZUGEFRORENEN GEWÄSSERN
Schwere oder tödliche Verletzungen können die Folge
sein, wenn das Fahrzeug und/oder der Fahrer durch
die Eisschicht einbrechen. Das Fahrzeug nie über ein
zugefrorenes Gewässer fahren, ohne sich zuvor
davon zu überzeugen, dass das Eis dick genug ist, um
dem Gewicht des Fahrzeugs, des Fahrers und der
Beifahrer, der Ladung sowie ggf. dem Gewicht der
anderen Fahrzeuge der Gruppe sowie den beim
Fahren wirksamen Kräften standzuhalten.
Stets bei den zuständigen Behörden und bei
Anwohnern nach den Eisverhältnissen und der
Eisdicke auf der gesamten geplanten Route
erkundigen. Der Fahrer trägt bei Fahrten auf
zugefrorenen Gewässern das volle Risiko.
BETRIEB EINES BESCHÄDIGTEN FAHRZEUGS
Der Betrieb eines beschädigten Fahrzeugs kann zu einem Unfall führen. Wenn sich das
Fahrzeug überschlagen hat oder einen sonstigen Unfall hatte, muss es bei einer
qualifizierten Service-Werkstatt vollständig auf eventuelle Schäden geprüft werden,
einschließlich (aber nicht darauf beschränkt) der Sicherheitsgurte, der
Überrollschutzvorrichtungen, der Bremsanlage, des Drosselsystems und der Lenkung.
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