Wird das Fahrzeug nach dem Durchfahren von Gewässern nicht gründlich überprüft,
kann sich ein schwerwiegender Motorschaden einstellen. Die in der Wartungstabelle
aufgeführten Wartungsmaßnahmen durchführen. Besonderen Wert auf Motoröl,
Getriebeöl, Getriebeflüssigkeit für bedarfsgesteuerten Antrieb, Öl im hinteren
Sollte das Fahrzeug in tiefes Wasser eintauchen oder sollte das Wasser beim
Durchfahren eines Gewässers über den Kabinenboden hinaus ansteigen, muss das
Fahrzeug anschließend vor dem erneuten Anlassen des Motors zur Wartung in die
Händlerwerkstatt gebracht werden. Diese Wartung kann von einem POLARIS-Händler
durchgeführt werden. Sollte es unmöglich sein, das Fahrzeug zur Werkstatt zu bringen,
ohne den Motor anzulassen, müssen die auf Seite 158 beschriebenen
Wartungsmaßnahmen durchgeführt und das Fahrzeug bei der nächstmöglichen
Das Fahrzeug kann Gewässer
durchfahren, deren Tiefe die Höhe des
Bodenblechs nicht übersteigt. Beim
Durchfahren von Gewässern sind
folgende Vorsichtsregeln zu beachten:
1. Vor dem Einfahren in das Gewässer
Wassertiefe und
Strömungsverhältnisse feststellen.
2. Eine Stelle suchen, an der die
Wassertiefe am niedrigsten ist und
beide Ufer relativ flach ansteigen.
Niemals durch Gewässer fahren, die
die empfohlene Maximaltiefe
(Fahrzeugboden)
3. Nasse Bremsen haben eine
reduzierte Bremswirkung. Nach dem
Verlassen des Gewässers die
Bremsfunktion prüfen. Die Bremsen
bei langsamer Fahrt mehrmals leicht
betätigen. Durch die
Reibungswärme können die
Bremsbeläge schneller trocknen.
Brems- und Gaspedal nicht
gleichzeitig betätigen.
Getriebegehäuse sowie sämtliche Fettnippel legen.
Gelegenheit zur Werkstatt gebracht werden.
q
überschreiten.
HINWEIS
BETRIEB
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