4
Transport und Lagerung
4.1
Transport
4.2
Auspacken
4.3
Transportinspektion
4.4
Lagerung
8026230//2021-11-17 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Folgende Hinweise zu Ihrer eigenen Sicherheit beachten und einhalten:
WICHTIG
Beschädigung des Produkts durch unsachgemäßen Transport!
Gerät für Transport stoßsicher und geschützt gegen Feuchtigkeit verpacken.
■
Empfehlung: Originalverpackung verwenden, bietet optimalen Schutz.
■
Transport nur durch ausgebildete Arbeitskräfte durchführen lassen.
■
Beim Abladen und beim innerbetrieblichen Transport stets mit größter Sorgfalt
■
und Vorsicht vorgehen.
Symbole auf der Verpackung beachten.
■
Verpackungen erst unmittelbar vor Montagebeginn entfernen.
■
•
Um das Gerät vor Kondensation zu schützen, vor dem Auspacken evtl. Temperatur‐
ausgleich mit Umgebung herstellen.
•
Gerät sorgfältig handhaben und vor mechanischer Beschädigung schützen.
Die Lieferung bei Erhalt im Wareneingang unverzüglich auf Vollständigkeit und Trans‐
portschäden prüfen. Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden ist wie folgt vorzuge‐
hen:
•
Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
•
Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem Lieferschein des
Transporteurs vermerken.
•
Reklamation einleiten.
HINWEIS
Jeden Mangel reklamieren, sobald er erkannt ist. Schadenersatzansprüche können nur
innerhalb der geltenden Reklamationsfristen geltend gemacht werden.
Das Gerät unter folgenden Bedingungen lagern:
•
Empfehlung: Originalverpackung verwenden.
•
Elektrische Anschlüsse mit einer Schutzkappe versehen (wie im Auslieferungszu‐
stand).
•
Nicht im Freien aufbewahren.
•
Trocken und staubfrei lagern.
•
Damit eventuell vorhandene Restfeuchte entweichen kann, nicht in luftdichten
Behältern aufbewahren.
•
Keinen aggressiven Medien aussetzen.
•
Vor Sonneneinstrahlung schützen.
•
Mechanische Erschütterungen vermeiden.
•
Lagertemperatur:
siehe „Technische Daten", Seite
•
Bei Lagerung länger als 3 Monate regelmäßig den allgemeinen Zustand aller
Komponenten und der Verpackung kontrollieren.
TRANSPORT UND LAGERUNG
50.
B E T R I E B S A N L E I T U N G | OD2000
4
17