Allgemeine Sicherheitshinweise
1.3
Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Saunakabine muss bei der Inbetriebnahme über
die folgenden allgemeinen Sicherheitshinweise unterrichtet wer-
den. Dem Betreiber muss die Gebrauchsanweisung ausgehändigt
werden.
Der Betreiber muss die Sicherheitshinweise, die den Endkunden
betreffen, dem Endkunden bekannt geben.
Der Betreiber muss die Einstellungen für die Heizzeit kennen und
wissen, wie sie geregelt wird.
Lebensgefahr durch Stromschlag
Bei einer unsachgemäßen Reparatur besteht Lebensgefahr durch
Stromschlag und Brand. Diese Gefahr besteht auch noch nach Ab-
schluss der Arbeiten.
Die Gehäuseabdeckung darf nur von einem Fachmann entfernt
werden.
Reparaturen und Installationen dürfen nur von einem geschul-
ten Fachmann ausgeführt werden.
Die Anlage bei allen Reparaturarbeiten allpolig vom Netz tren-
nen.
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen
Der Besuch einer Infrarot- oder Saunakabine kann bei Personen
mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schweren Gesund-
heitsschäden bis zum Tod führen.
Sauna-Besucher mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
müssen vor dem Besuch einer Infrarot- oder Saunakabine einen
Arzt konsultieren.
EOS Compact DP/HP - Montage- und Gebrauchsanweisung
DE-9