Sachschaden durch falschen Montageort
Das Steuergerät ist nicht für eine Verwendung im Freien geeignet!
Es darf nur im Innenbereich von Gebäuden betrieben werden und darf nicht Umge-
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bungsbedingungen wie extremer Feuchtigkeit bzw. Nässe mit möglicher Konden-
satbildung oder korrosionsfördernden Medien in der Umgebungsluft und sonstiger
Bewitterung ausgesetzt werden.
Ebenso sind übermäßige Kälteeinwirkung und intensive Sonneneinstrahlung zu ver-
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meiden.
Bei erhöhter Gefahr einer mechanischen Beschädigung ist das Gerät davor entspre-
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chend zu schützen.
1.2 Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Infrarot-oder Saunakabine muss bei der Inbetriebnahme über die folgen-
den allgemeinen Sicherheitshinweise unterrichtet werden. Dem Betreiber muss die Ge-
brauchsanweisung ausgehändigt werden.
Der Betreiber muss die Sicherheitshinweise, die den Endkunden betreffen, dem Endkunden
bekannt geben. Halten Sie Sicherheitsabstände ein.
ebensgefahr durch Stromschlag
L
Bei einer unsachgemäßen Reparatur besteht Lebensgefahr durch Stromschlag und Brand.
Diese Gefahr besteht auch noch nach Abschluss der Arbeiten.
Die Geräteabdeckungen dürfen nur von einem Fachmann entfernt werden.
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Reparaturen und Installationen dürfen nur von einem geschulten Fachmann ausge-
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führt werden.
Die Anlage bei allen Reparaturarbeiten allpolig vom Netz trennen.
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Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
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Verbrennungsgefahr und Verbrühungsgefahr
Der Betreiber muss die heißen Teile kennen und identifizieren können.
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Der Betreiber muss die Einstellungen für die Heizzeit kennen und wissen, wie sie ge-
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regelt wird.
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