DE
1.2
Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Saunakabine muss bei der Inbetriebnahme über die fol-
genden allgemeinen Sicherheitshinweise unterrichtet werden. Dem Betrei-
ber muss die Gebrauchsanweisung ausgehändigt werden.
Der Betreiber muss die Sicherheitshinweise, die den Endkunden betreffen,
dem Endkunden bekannt geben.
Der Betreiber muss die Einstellungen für die Heizzeit kennen und wissen,
wie sie geregelt wird.
Brandgefahr
Auf dem Heizgerät und/oder direkt vor einem IR-
Emitter abgelegte Gegenstände können sich entzün-
den und zu Bränden führen.
Keine Gegenstände auf dem Heizgerät und/oder
direkt vor einem IR-Emitter ablegen.
Den Steinkorb vorschriftsmäßig befüllen.
Die Saunakabine vor jeder Inbetriebnahme inspizieren.
Bei Betrieb mit Zeitvorwahl oder durch Fernwirken einen Ab-
deckschutz am Ofen anbringen oder eine geeignete Sicher-
heitseinrichtung installieren.
Beim Einsatz von Steuergeräten, die die Möglichkeit über Fern-
wirken* (siehe EN 60335-1) bieten, ist ein Schutz vor dem Ein-
schalten mit bedecktem Saunaofen erforderlich.
* Fernwirken = Einstellen, Steuern und/oder Regeln eines Gerä-
tes durch einen Befehl, der außerhalb der Sichtweite eines Ge-
rätes vorgenommen werden kann, wobei
Übertragungsmedien wie Telekommunikation, Tontechnik
oder Bussysteme angewendet werden, hierzu zählen auch Zeit-
vorwahl und Wochentimer.
DE-8
Montage- und Gebrauchsanweisung - EOS Compact D18/H18
Allgemeine Sicherheitshinweise