DE
Sachschaden durch falschen Montageort
►
Das Gerät ist nicht für eine Verwendung im Freien geeignet!
Es darf nur im Innenbereich von Gebäuden betrieben werden und darf nicht Umge-
bungsbedingungen wie extremer Feuchtigkeit bzw. Nässe mit möglicher Konden-
satbildung oder korrosionsfördernden Medien in der Umgebungsluft und sonstiger
Bewitterung ausgesetzt werden.
Übermäßige Kälteeinwirkung und intensive Sonneneinstrahlung sind zu vermeiden.
Bei erhöhter Gefahr einer mechanischen Beschädigung ist das Gerät davor entspre-
chend zu schützen.
1.2 Einweisung des Betreibers
Der Betreiber der Infrarot-oder Saunakabine muss bei der Inbetriebnahme über die folgenden
allgemeinen Sicherheitshinweise unterrichtet werden. Dem Betreiber muss die Gebrauchsanwei-
sung ausgehändigt werden.
Lebensgefahr durch Stromschlag
►
Bei einer unsachgemäßen Reparatur besteht Lebensgefahr durch Stromschlag und Brand.
Diese Gefahr besteht auch noch nach Abschluss der Arbeiten.
Die Geräteabdeckungen dürfen nur von einem Fachmann entfernt werden.
Reparaturen und Installationen dürfen nur von einem geschulten Fachmann ausge-
führt werden.
Die Anlage bei allen Reparaturarbeiten allpolig vom Netz trennen.
Nur Originalersatzteile des Herstellers verwenden.
Verbrennungsgefahr
►
Bei Berührung mit heißen Teilen sind Hautverbrennungen möglich.
Der Betreiber muss die heißen Teile kennen und identifizieren können.
Der Betreiber muss die Einstellungen für die Heizzeit kennen und wissen, wie sie
geregelt wird.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen
►
Der Besuch einer Infrarot- oder Saunakabine kann bei Personen mit gesundheitlichen Beein-
trächtigungen zu schweren Gesundheitsschäden bis zum Tod führen.
6
Allgemeine Sicherheitshinweise