Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Einsatz In Explosionsgefährdeten Bereichen; Hinweise Zum Einsatz In Explosionsgefährdeten Bereichen; Original-Ersatzteile - ABB EasyLine EL3060 Betriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für EasyLine EL3060:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

EL3060 KONTINUIERLICHE GASANALYSATOREN | OI/EL3060-DE REV. B
2 Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Hinweise zum Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
Installation gemäß IEC/EN 60079-14 (VDE 0165 Teil 1)
Das elektrische Betriebsmittel muss gemäß IEC/EN 60079-14
(VDE 0165 Teil 1) „Elektrische Betriebsmittel für
gasexplosionsgefährdete Bereiche, Teil 14: Elektrische Anlagen
in explosionsgefährdeten Bereichen" installiert werden.
Potentialausgleich
Bezüglich des Potentialausgleichs sind die Bestimmungen der
IEC/EN 60079-14 sowie der DIN VDE 0100 Teil 410 „Schutz gegen
elektrischen Schlag" und Teil 540 „Erdung, Schutzleiter,
Potentialausgleichsleiter" zu beachten.
Elektrostatische Aufladungen
Elektrostatische Aufladungen sind zu vermeiden. Hierbei sind die
Berufsgenossenschaftlichen Regeln zur „Vermeidung von
Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" (BGR 132)
zu beachten.
Überwachung und Überprüfung
Elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen sind auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überwachen.
Nach Bedarf, mindestens aber alle drei Jahre müssen sie von
einer Elektrofachkraft überprüft werden, soweit sie nicht unter
der Leitung eines verantwortlichen Ingenieurs ständig
überwacht werden.
Arbeiten an elektrischen Anlagen
Bevor an elektrischen Anlagen in explosionsgefährdeten
Bereichen Wartungsarbeiten durchgeführt werden, müssen sie
von der Energieversorgung getrennt werden.
Die Trennstelle ist mit einem entsprechenden Warnschild zu
versehen, z. B. „Nicht einschalten – Explosionsgefahr".
Dies gilt nicht für Geräte, die betriebsmäßig geöffnet werden
dürfen, z. B. Registriergeräte, oder für die es in der
Baumusterprüfbescheinigung ausdrücklich vermerkt ist.
Wartungsarbeiten am Gerät, bei denen ein Öffnen des Gehäuses
oder eines Gehäuseteils notwendig ist, sind nur bei nicht
explosionsfähiger Atmosphäre zulässig.
GEFAHR
Explosionsgefahr!
Explosionsgefahr beim Öffnen des Gehäuses in
explosionsgefährdeten Bereichen:
Vor dem Öffnen des Gehäuses sicherstellen, dass keine
zünd- oder explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist.
Arbeiten an eigensicheren Stromkreisen
An eigensicheren Stromkreisen dürfen auch in
explosionsgefährdeten Bereichen Arbeiten unter Spannung
durchgeführt werden.
Jedoch müssen beim Einschalten entsprechender Prüfmittel
deren elektrische Daten (Induktivität, Kapazität, Strom- und
Spannungswerte) beachtet werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist erforderlich, wenn Arbeiten an
eigensicheren Stromkreisen durchgeführt werden, die in
Verbindung mit der Zone 0 errichtet worden sind.
Explosionsgefahr
Vor Instandsetzungsarbeiten muss die Explosionsgefahr
beseitigt worden sein.
Sachkundige Personen
Instandsetzungsarbeiten dürfen nur von sachkundigen Personen
durchgeführt werden.

Original-Ersatzteile

Bei der Instandsetzung dürfen nur Original-Ersatzteile eingesetzt
werden.
GEFAHR
Explosionsgefahr
Explosionsgefahr durch unsachgemäße Reparatur des
Gerätes.
Eine Reparatur an den zünddurchschlagsicheren Spalten
ist nicht zulässig.
Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme
Werden Instandsetzungsarbeiten an solchen Teilen eines
elektrischen Betriebsmittels durchgeführt, von denen der
Explosionsschutz abhängt, so ist vor der Wiederinbetriebnahme
von einem Sachverständigen zu prüfen und zu bescheinigen,
dass das Betriebsmittel in den für den Explosionsschutz
wesentlichen Merkmalen nach Bauart und Ausführung mit dem in
der Bescheinigung beschriebenen Betriebsmittel übereinstimmt.
Instandsetzung durch den Hersteller
Die Instandsetzung kann auch durch den Hersteller durchgeführt
werden, z. B. vor Ort durch einen Mitarbeiter des ABB-Service
oder im Herstellerwerk.
In diesem Fall wird auf dem Typenschild eine Kennzeichnung
über die durchgeführte Instandsetzung mit anschließender
Stückprüfung angebracht.
Eine Prüfung durch einen Sachverständigen ist dann nicht
erforderlich.
9

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis