EL3060 KONTINUIERLICHE GASANALYSATOREN | OI/EL3060-DE REV. B
Besondere Bedingungen
Beim Betrieb des Gasanalysators müssen die nachfolgenden
Bedingungen eingehalten werden:
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Das Analysatormodul EL3060-Uras26 darf nur mit der
Steuereinheit Typ EL3060-..., BVS 08 ATEX E 048 X,
betrieben werden.
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Die Kenngrößen gemäß 15.3.2 bis 15.3.3 der
Baumusterprüfbescheinigung BVS 08 ATEX E 048 X sind
einzuhalten.
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Werden brennbare Gase mit einem Druck von > 1,1 bar
(> 1100 hPa) zugestellt, müssen der Gasweg im
Analysator und die Messgasleitung vor der
Inbetriebnahme mit Inertgas gespült werden.
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Die Analyse von Gemischen brennbarer Gase mit anderen
Gasen mit einem Druck von > 1,1 bar (> 1100 hPa) ist für
explosionsfähige Gemische nicht zulässig.
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Brennbare Gase, die unter den für die Analyse
zutreffenden Bedingungen auch unter Ausschluss von
Sauerstoff explosionsfähig sind, dürfen in dem Messgas
nur in sicherheitstechnisch unkritischen Konzentrationen
enthalten sein.
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Der zulässige Umgebungstemperaturbereich für die
Steuereinheit ist −20 bis 50 °C.
Der zulässige Umgebungstemperaturbereich für das
Analysatormodul EL3060-Uras26 ist −20 bis 45 °C.
Der Gasanalysator darf nur bei einer
Umgebungstemperatur von > −10 °C eingeschaltet
werden.
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Die Abmessungen der zünddurchschlagsicheren Spalte
dieses Betriebsmittels weichen teils von den in der
EN 60079-1:2014 geforderten Minimal- bzw.
Maximalwerten ab. Informationen zu den Abmessungen
sind bei ABB zu erfragen.
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Der Zustrom des Messgases muss mit einem
Durchflussmengenbegrenzer überwacht werden und
muss die Anforderungen der EN 60079-1:2014,
Anhang G3.3 erfüllen, siehe Durchflussmengenbegrenzer
installieren auf Seite 28.
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Die maximal zulässige Anzahl und die Form der
Gewindeeinführungen, sowie der Einbauort im Gerät sind
in der Betriebsanleitung angegeben.
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Die Messfunktion für den Explosionsschutz ist nicht
Bestandteil der EU-Baumusterprüfbescheinigung.
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