1. Systembeschreibung
10
Nacheichpflicht
Der Betreiber eines geeichten Meßsystems Promag 31 ist zur Nacheichung gemäß
den jeweils gültigen Vorschriften der Eichbehörden verpflichtet.
Betriebssicherheit
Eine umfangreiche Selbstüberwachung des Meßsystems sorgt im geeichten Betrieb
für größte Sicherheit. Auftretende Fehlermeldungen werden am Statusausgang
ausgegeben:
• Versorgungsausfall
• Prozeßfehler
• Systemfehler:
Spulenstrom-Fehler
Verstärker-Fehler
DAT-Fehler
EEPROM-Fehler
PROM-Fehler
RAM-Fehler
Bei einem Versorgungsausfall sind alle Daten des Meßsystems sicher (ohne Stützbat-
terie) im EEPROM gespeichert.
Das Meßsystem Promag 31 erfüllt zudem die allgemeinen Störfestigkeitsanforderun-
gen (EMV) IEC 801/VDE 0843 und die NAMUR-Empfehlungen.
Die Schutzart (EN 61010) für Meßumformer und Aufnehmer ist standardmäßig
IP 67 (Getrennt- oder Kompakt-Ausführung). Optional ist der Meßaufnehmer auch in
IP 68 lieferbar.
Promag 31
Endress+Hauser