4.4 Sicherheitsmassnahmen
• Personal, das mit potenziell kontaminierten oder kontaminierten chirurgischen
Instrumenten in Kontakt kommt, muss hinsichtlich der allgemein anerkannten
hygienischen Schutzmassnahmen (Schutzbekleidung, Mund- und Nasenschutz,
Schutzbrillen, schnittfeste Handschuhe, Bereichsschuhe etc.) geschult sein und
diese anwenden können.
• Risikopatienten mit Prionenkrankheiten wie Transmissibler Spongiformer Enzephalopa-
thie (TSE), Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (CJK) und deren Varianten (vCJK) müssen
nach Möglichkeit mit Einweginstrumenten operiert werden.
• Im Vorfeld ist abzuklären, das Patienten, aber auch das Personal (OP- und ZSVA
Personal) durch direkten Kontakt mit Instrumenten nicht mit einer allergischen Reaktion
durch Materialunverträglichkeiten (verschiedene Stähle und Kunststoffe) reagieren.
• Vor allem bei schneidenden Instrumenten (Fräsen, Bohrer, Raspel, Meissel)
ist Vorsicht geboten, da eine Verletzungsgefahr zum einen für den Patienten,
zum andern für das Personal (OP- und ZSVA Personal) bestehen kann.
• Des Weiteren können die Instrumente mit Körperflüssigkeiten in Kontakt kommen,
die das Hepatitis-, HI-Virus («Aidsvirus») oder andere Krankheitserreger enthalten.
• Vor jeglichem Zurücksenden von Instrumenten an Mathys müssen diese einen
gesamten Aufbereitungszyklus durchlaufen, um ein Infektionsrisiko auszuschliessen.
• Werden kontaminierte Instrumente an externe Einrichtungen zur Aufbereitung
versendet, müssen sich diese manuell vorgereinigt, visuell sauber und trocken
in ihrem spezifischen Instrumenten-Sieb befinden und zusätzlich in einem
Sterilisationscontainer aufbewahrt werden. Der Sterilcontainer muss verschlossen,
versiegelt und mit einem Biohazard-Aufkleber versehen sein.
• Vor dem Zurücksenden an Mathys müssen kontaminierte Leihinstrumentensiebe
einen kompletten Aufbereitungszyklus durchlaufen, um keine Dritten zu gefährden.
Dies gilt auch für das Zurücksenden von kontaminierten Einzel-Instrumenten und
für Reparaturen.
• Die Instrumente unterhalb der Oberfläche der Reinigungslösung bürsten und reinigen,
um Aerosolbildung und damit Infektionsgefahr zu vermeiden.
4.5 Einschränkungen
• Instrumente für den Einmalgebrauch dürfen nur einmal verwendet und niemals
wiederaufbereitet oder erneut sterilisiert werden, auch dann nicht,
wenn sie zwar ausgepackt sind, aber nicht kontaminiert oder benutzt wurden.
Die Einweginstrumente sind nach Gebrauch zu entsorgen.
• Hierzu zählen auch Einweginstrumente, die verpackt, steril geliefert, aus der
Verpackung entnommen und in individuelle Siebe eingeführt wurden.
• Bei Aluminium wird durch elektrochemische Oberflächenbehandlung eine schützende
Oxidschicht (oft auch farbeloxiert) erzeugt, wodurch gute Korrosionsbeständigkeit
besteht. Trotzdem stellen alkalische Reinigungslösungen (pH-Wert ≥ 11), Verwendung
von VE-Wasser und auch die thermische Desinfektion Einflussfaktoren dar, die zu
Farbveränderungen und zum Abbau der Oxidschicht führen. Diese Reinigungshinweise
gelten auch für Titanlegierungen.
balanSys BICONDYLAR – leggera Instrumente – 7