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Mathys balanSys BICONDYLAR Aufbereitungsanweisung Seite 36

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36 – balanSys BICONDYLAR – leggera Instrumente
Da beschädigte Instrumente ihre Funktion nicht mehr einwandfrei ausführen kön-
nen, müssen nach der Wartung / Pflege, aber vor der Sterilisation alle aufbereitbaren
Instrumente auf Ihre Funktion überprüft werden (siehe «Rote Broschüre» des AKI).
Markierungen an den Instrumenten müssen lesbar sein. Dazu gehören Skalierungen
von Winkelangaben, zum Bestimmen der Implantatgrösse, von Länge und / oder Tiefe,
von Ausrichtungen wie «Links» und «Rechts». Sollten Skalen oder andere Markie-
rungen nicht mehr lesbar sein, benachrichtigen Sie umgehend Ihren lokalen Mathys-
Partner bezüglich eines Austausches der Instrumente.
Bitte auf folgendes gesondert achten:
1. Das Instrumentarium ist auf Vollständigkeit zu prüfen.
2. Die Instrumente im Sieb müssen auf korrekte Ausrichtung geprüft werden.
3. Die Instrumente müssen auf Schäden (z. B. (Haar-) Risse, Verformungen,
sich verändernde Spalten zwischen Metall und Kunststoffen, Brüche, Korrosion
oder Abnutzungserscheinungen) und schadhafte Oberflächen geprüft
werden. Schäden oder Abnutzungserscheinungen, welche die Funktion des
Instruments beeinträchtigen könnten, sind umgehend Ihrem lokalen
Mathys-Partner zu melden. Dieser entscheidet über Reparatur oder Austausch
von Instrumenten oder gesamten Instrumentensieben.
4. Die Funktionalität beweglicher Komponenten (z. B. Scharniergelenke, Schiebeteile,
bewegliche Teile usw.) ist zu prüfen, um sicherzustellen, dass der vorgesehene
Bewegungsablauf vollständig und korrekt durchgeführt werden kann.
5. Lange und schmale Instrumente sind auf Verbiegungen zu überprüfen.
6. Instrumente, die aus mehreren Einzelkomponenten bestehen und für
die Funktion zusammengesetzt werden müssen, müssen nach der Montage
auf korrekten Zusammenbau und Funktionalität überprüft werden.
7. Bohraufsätze, Fräser, Raspeln und andere Schneideinstrumente müssen
sorgfältig auf ihre Schneidekanten hin untersucht werden. Dabei muss sicherge-
stellt werden, dass die Schneiden zur Verwendung scharf sind und keine
sichtbaren und tastbaren Beschädigungen der Schneidekanten vorliegen. Dies
kann mit einer 10 – 12 fach Lupe einfach erfolgen. Sind die schneidenden
Instrumente nicht mehr scharf, sichtbar oder tastbar beschädigt oder gibt es
eine entsprechende Rückmeldung der Chirurgen, dass das Instrument seine
Schneide-, Bohr-, Fräs-, Meissel- oder Raspelfunktion nicht mehr erfüllt,
muss Ihr lokaler Mathys-Partner kontaktiert werden oder die Instrumente zum
Verschrotten an Mathys zurückgeschickt werden.
8. Instrumente, die nicht mehr funktionstüchtig sind, müssen zum Reparieren
oder Verschrotten an Mathys zurückgeschickt werden. Zuvor müssen
die Instrumente einen gesamten Aufbereitungszyklus durchlaufen, um keine
Infektionsgefahr mehr darzustellen.

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