6.3.1 Weitere Möglichkeiten der
App
Die JU-Control App bietet außerdem die
Möglichkeit,
weitere Geräte und Standorte hinzu-
•
zufügen. Weitere Geräte können dem
bereits festgelegten Standort oder auch
einem neu angelegten Standort hinzu-
gefügt werden.
von weiteren Benutzern verwendet zu
•
werden. Zur Bedienung des Geräts
bzw. der Geräte lassen sich nach
Wunsch weitere Benutzer definieren
und freischalten, z. B. der Installa-
teur zum Zweck der Fernwartung oder
Familienmitglieder bzw. Mieter.
in der Benutzerverwaltung des App-
•
Menüs Meldungsdienste zu aktivieren,
die z. B. auf das erforderliche Nachfül-
len des Salzbehälters hinweisen. Diese
Meldungen können nach Wunsch per
E-Mail, SMS oder Push-Nachricht erfol-
gen.
Eine ausführliche Beschreibung ist in
INFO_NO_HEADER
der Smart Home Anleitung für i-soft
und i-soft SAFE+ enthalten, die auf
der Webseite https://judo.eu unter
Service/Betriebsanleitungen zur Ver-
fügung steht.
6.4
Steuerung über Amazon
Alexa
Das Gerät ist Alexa-fähig und lässt sich per
Sprachbefehl bedienen.
Einzelheiten zu Aktivierung, Konfigura-
tion und den Sprachbefehlen sind unter
https://judo.eu/alexa zu finden.
1703159 • 2021/03
Fernsteuerung und Fernübertragung von Meldungen
JUDO i-soft SAFE+
7
Instandhaltung
7.1
Reinigung
VORSICHT
Zur äußerlichen Reinigung des
Geräts keine haushaltsüblichen
Reinigungsmittel, sondern nur kla-
res Wasser verwenden, um Ver-
sprödungen des Kunststoffs zu
vermeiden.
7.2
Wartung
Um den Verfahrenserfolg möglichst lan-
ge zu erhalten, ist eine regelmäßige Inspek-
tion und routinemäßige Wartung des Geräts
unerlässlich. Im Haustechnikbereich ist dies
durch die DIN EN 806-5 geregelt.
Wir empfehlen den Abschluss eines War-
tungsvertrags, der am besten eine gute
Betriebsfunktion, auch über die Gewährleis-
tungszeit hinaus, sichert. Das Fachhand-
werk oder der Werkskundendienst sind
geeignete Partner für regelmäßige War-
tungsarbeiten und die Versorgung mit Ver-
brauchs- und Verschleißmaterial sowie für
eventuelle Reparaturen.
7.2.1 Notwendige Wartungsinter-
valle
Um den gesetzlichen Gewährleistungs-
anspruch zu erhalten, sind folgende
Kontrollen und Wartungen spätestens in
den angegebenen Intervallen notwendig:
Sichtkontrolle durch den Betreiber: alle
•
2 Monate (siehe Abschnitt Zweimonat-
liche Inspektion durch den Betreiber,
Seite 44)
Wartung durch den Betreiber: halbjähr-
•
lich (siehe Abschnitt Halbjährliche War-
tung durch Betreiber, Seite 44)
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