3. Hinweise
Maßnahmen zur Absturzsicherung
Bei Auf-, Ab- und Umbauarbeiten am Gerüst kann eine persönliche
Schutzausrüstung (PSA), ein voreilendes Geländer oder eine Kombi-
nation aus beidem erforderlich sein.
Es dürfen nur Ausrüstungen verwendet werden, die der DIN EN Norm
entsprechen bzw. den Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
Die Schutzausrüstung unterliegt einer jährlichen Prüfungspflicht
durch einen Sachverständigen.
Bei der Verwendung der PSA sind folgende Mindesthöhen zu beachten:
beim Anschlagen der Verbindungsmittel
- über Kopf: 5,25 m
(z.B. Anschlussscheibe in Belaghöhe der nächsten Lage)
- auf Geländerhöhe 1 m über Belag
Wenn die Maße zwischen den Anschlagpunkten und Boden unter-
schritten werden, besteht Gefahr durch Aufschlagen auf den Boden.
Beim Anschlagen über Kopf können ergänzend auch Höhensiche-
rungsgeräte (HSG) verwendet werden. In verschiedenen Situationen
ist dies auch in Verbindung mit den voreilenden Geländern sinnvoll.
Anschlagpunkte für „Persönliche Schutzausrüstung gegen
Absturz" (PSA)
Sofern mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) gear-
beitet werden soll, können folgende Anschlagpunkte verwendet wer-
den:
Geländerholm/ Längsriegel 1 m über Belagebene
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Modulstiel 1 m über Belagebene
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Anschluss in der Anschlussscheibe 1 m über Belagebene
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Als Anschlagmittel sind Karabinerhaken nach DIN EN 362 mit der
Öffnungsweite ≥ 50 mm zu verwenden.
Erstes Betreten einer Gerüstlage: Der Karabinerhaken ist in der An-
schlußscheibe des Außenstieles der Gerüstaußenseite auf Belaghö-
he anzuschlagen. Dazu auf der Leiter stehend von oben her den Ka-
rabiner auf der Außenseite in der Anschlußscheibe anschlagen. Für
die weiteren Montagearbeiten dürfen die oben genannten Anschlag-
punkte, auch an freistehenden Vertikalstielen verwendet werden,
wenn sich der Ständerstoß unterhalb der Belagbühne befindet oder
der Vertikalstiel durch Längs- und Querriegel mit den anderen Verti-
kalstielen verbunden ist.
ACHTUNG
Maßnahmen zum Schutz
gegen Absturz sind nicht er-
forderlich, wenn die Arbeits-
bereiche 0,30 m von anderen
tragfähigen und ausreichend
großen Flächen entfernt
liegen.
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ACHTUNG
Weitere Hinweise zur PSA
siehe DGUV Regel 112-198,
DGUV -Information 201-011.
PSA Ausrüstung nach
DIN EN 354/ 355 / 361 / 363.
Das Verbindungsmittel
zwi-schen Gurt und Karabiner
muss scharfkantengeeignet
sein.
AuV ALFIX MODUL MULTI
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