7. Aufbauvarianten
6.2 Abbau Fassadengerüst
Der Abbau der Fassadengerüste erfolgt in umgekehrter Reihenfolge,
gelöste Bauteile sind sofort auszubauen und zum Boden zu geben.
Das Material darf nicht heruntergeworfen werden.
Zunächst sind die voreilenden Seitenschutzgeländer wieder auf der
obersten Lage zu montieren.
Die Ankerpunkte des Gerüstes dürfen erst abmontiert werden, wenn
alle Bauteile der darüber befindlichen Gerüstlagen abgebaut sind.
7. Aufbauvarianten
Alle bisher gezeigten Aufbaumöglichkeiten sind als System für die
Verwendung als Fassadengerüst zugelassen.
Weitere Varianten sind Aufbaubeispiele, welche von der Regelaus-
führung abweichen und durch einen gesonderten statischen Nach-
weis zu dokumentieren sind. Standsicherheitsnachweise für diese
Sonderbauten können bei ALFIX GmbH angefordert werden.
Der Auf- und Abbau des Modulgerüstes darf nur von Personen
durchgeführt werden, die hierfür geschult sind und ausreichende
Fachkenntnisse besitzen. Dabei ist die DGUV Information 201-011
„Verwendung von Arbeits-, Schutz- und Montagegerüsten" sowie die
Hinweise und Maßgaben der DIN 4420 bzw. DIN EN 12811 zu beach-
ten.
Im Rahmen der Einhaltung der Betriebssicherheitsverordnung sind
pflichtgemäß die Gefährdungsanalysen zur Beurteilung der erfor-
derlichen Maßnahmen unter Berücksichtigung der Besonderheiten
im Einzelfall zu erstellen. Die Gefährdungsbeurteilung muss gege-
benenfalls die erforderlichen Maßnahmen bei einer möglichen Ret-
tungsaktion beinhalten.
Die Standsicherheit des Gerüstes ist, wenn nicht die Regelausfüh-
rung nach dieser Aufbau- und Verwendungsanleitung vorliegt, durch
eine statische Berechnung im Einzelfall objektbezogen nachzuwei-
sen.
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AuV ALFIX MODUL MULTI