Auszug aus der bauaufsichtlichen Zulassung Z-8.22-906 / Regelausführung
Anwendung als Fassadengerüst Systembreite 1,09 m
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-8.22-906 vom 17. August 2018
E.1
Allgemeines
In der Regelausführung darf das Gerüstsystem als Arbeitsgerüst der Lastklassen ≤ 4 mit der
Systembreite b = 1,09 m und mit Feldweiten 2,57 m nach DIN EN 12811-1:2004-03 sowie, unter
Berücksichtigung der Regelungen von Abschnitt E.2,
werden.
Die oberste horizontale Ebene (Gerüstlage) darf nicht höher als 24 m, zuzüglich Spindelauszugslänge,
über Geländeoberfläche liegen. Das Gerüstsystem ist in der Regelausführung für den Arbeitsbetrieb in
einer Gerüstlage nach der Regelung von DIN EN 12811-1:2004-03, Abschnitt 6.2.9.2 vor "teilweise
offener" Fassade mit einem Öffnungsanteil von 60 % und vor geschlossener Fassade bemessen. Bei
der Ermittlung der Windlast ist ein Standzeitfaktor von = 0,7, der eine maximale Standzeit von
2 Jahren voraussetzt, berücksichtigt worden.
Die Bekleidung des Gerüsts mit Planen ist in der Regelausführung nicht nachgewiesen. Die
Bekleidung des Gerüsts mit Netzen ist in der Regelausführung nur vor geschlossener Fassade nach-
gewiesen. Die Nachweise netzbekleideter Gerüste gelten für Gerüste, bei denen der aerodynamische
Kraftbeiwert der Gesamtkonstruktion (Netz + Gerüst) c
Ohne weitere Nachweise darf die Regelausführung nur verwendet werden, wenn in den Gerüstfeldern
jeweils nur Lasten wirken, die nicht größer sind als die maßgebenden Verkehrslasten nach
DIN EN 12811-1:2004-03, Tabelle 3.
Für die Regelausführung des Gerüstsystems "ALFIX MODUL MULTI" ist folgende Bezeichnung nach
DIN EN 12810-1:2004-03 zu verwenden:
Die Aufbauvarianten der Regelausführung sind in Tabelle E.4 zusammengefasst.
E.2
Fang- und Dachfanggerüst
In der Regelausführung darf das Gerüstsystem als Fang- und Dachfanggerüst mit einer Fanglage der
Klasse FL1 und als Dachfanggerüst mit Schutzwänden der Klasse SWD 1 nach DIN 4420-1:2004-03
verwendet werden. Durchstiege dürfen nicht in Konsolen eingebaut werden.
Die Schutzwand ist nach Anlage F, Seite 7 auszuführen.
Es sind Schutznetze nach DIN EN 1263-1:2015-03 mit einer Maschenweite von höchstens 100 mm zu
verwenden.
E.3
Bauteile
Die vorgesehenen Bauteile sind der Tabelle E.1 zu entnehmen. Außerdem dürfen für die Schutzwand
und für die horizontale Aussteifung der Überbrückungsträger auch Stahlrohre 48,3 · 3,2 mm und
Kupplungen sowie für den Anschluss der Gerüsthalter und Dreiecksanker an die Ständer
Normalkupplungen nach DIN EN 12811-1:2004-03 verwendet werden.
E.4
Aussteifung
Zur horizontalen Aussteifung des Gerüsts sind in vertikalen Abständen von 2 m durchgehend
oder
einzubauen.
"ALFIX MODUL MULTI"
Regelausführung – Allgemeiner Teil
Z58585.16
62
AuV ALFIX MODUL MULTI
Gerüst EN 12810 - 4D - SW09/257 - H2 - A - LA
Rohrriegel 1,09 m und jeweils
drei Stahlböden RE
drei Stahlböden AF RE
U - Riegel 1,09 m und jeweils
drei Stahlbelagtafeln
drei Stahlböden AF
8. Regelausführung
als Fang- und Dachfanggerüst verwendet
f, ⊥ ,gesamt
= 0,6 nicht übersteigt.
nach Anlage B, Seite 64
nach Anlage B, Seite 61
nach Anlage B, Seite 85
nach Anlage B, Seite 84
oder
oder
Anlage E,
Seite 1
1.8.22-32/16