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OBLIGATORISCHE REGELMÄSSIGE KONTROLLEN UND INBETRIEBNAHME VON DRUCKBEHÄLTERN
Die in diesem Handbuch beschriebenen Geräte fallen unter die Kategorie IV der durch die europäische Richtlinie
2014/68/EU (PED) bestimmten Klassifizierung. Einige örtliche Vorschriften erfordern für Kältemaschinen in dieser
Kategorie eine regelmäßige Inspektion durch eine autorisierte Stelle.
Bitte überprüfen Sie dies und setzen Sie sich mit diesen Stellen in Verbindung, um die Genehmigung für die
Inbetriebnahme zu erhalten.
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ZERSTÖRUNG UND ENTSORGUNG
Das Gerät besteht aus Metall, Kunststoff und elektronischen Bauteilen. Alle diese Komponenten sind entsprechend den
lokalen Entsorgungsgesetzen sowie, falls innerhalb des Geltungsbereichs, den national en Gesetzen zur Umsetzung der
Richtlinie 2012/19/EU (WEEE) zu entsorgen.
Batterien und elektrische Komponenten müssen an spezielle Abfallsammelzentren versandt werden.
Vermeiden Sie Umweltverschmutzung durch Kältemittelgase durch Verwendung geeigneter Druc kbehälter und Mittel,
um die Druckflüssigkeit zu transportieren. Dieser Vorgang muss von in Kälteanlagen geschultem Personal und gemäß
den geltenden Gesetzen des Installationslandes durchgeführt werden.
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