Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Ta Lärm; Energy Performance Of Buildings Directive (Epbd) - Mitsubishi Electric Ecodan EHGT17D-YM9ED Planungshandbuch

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Ecodan EHGT17D-YM9ED:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

GRUNDLAGEN
2.1.6
TA Lärm
Die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" (TA Lärm) ist eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Ziel der Anleitung ist es, „die Allgemeinheit und Nachbarschaft" vor schädlichen
Einwirkungen durch Geräusche zu schützen und solche Einwirkungen zu vermeiden. Ihr Anwendungsbereich erstreckt
sich sowohl auf genehmigungsbedürftige als auch auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
Für die Planung einer Wärmepumpenanlage ist die Vorschrift insbesondere hinsichtlich der Aufstellung des Außengerätes
eine wichtige Grundlage. Danach gehört es etwa zu den grundsätzlichen Pflichten des Betreibers, Vorkehrungen zur Lärm-
minderung zu treffen und vermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern, sofern sie nach dem Stand der
Technik (§ 3, Abs. 6 BImSchG) vermeidbar sind. Die physikalischen Grundlagen der Akustik sowie die Berechnungsformeln
für Schalldruck und -leistungspegel werden in Kapitel „2.7 Schall" auf Seite 26 näher erläutert.
Die TA Lärm legt für verschiedene Gebiete – je nach Art ihrer Nutzung – konkrete Schall-Immissionsrichtwerte fest. Die
Gesamtbelastung aller auf den Immissionsort einwirkenden Lärmquellen darf diesen Wert nicht überschreiten. Daher muss
bei der Planung einer Neuanlage stets auch die bestehende Vorbelastung berücksichtigt werden. Die Einhaltung der TA
Lärm stellt eine grundlegende Bedingung für den Einsatz von Luft/Wasser-Wärmepumpen dar.
Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden sind in der Tabelle des Kapitels „2.7 Schall" zu finden.
Die dort aufgeführten Werte gelten stets nur für fremde, schutzbedürftige Räume. Eigene Räumlichkeiten sind von der TA
Lärm nicht betroffen.
Verdichter und Ventilatoren sind die Hauptkomponenten von Mitsubishi-Electric-Wärmepumpen, die Schall erzeugen. Bei
einer Immissionsprognose müssen stets alle Schallquellen einer Anlage berücksichtigt werden. Eine vollständige Über-
sicht aller notwendigen Werte bietet die TA Lärm, Anlage A 2.3.2.
Die Außengeräte müssen zudem baulich vom Gebäude entkoppelt ausgeführt werden, um die Übertragung von Körper-
schall zu unterbinden. Kommt es zu Geräuschübertragungen durch Körperschall oder zu Schalltransmissionen innerhalb
eines Gebäudes mit fremden schutzbedürftigen Räumen, sinkt der zulässige Immissionswert tagsüber auf 35 dB(A) und
während der Nacht auf 25 dB(A). In diesen Fällen ist der maßgebliche Immissionsort der am stärksten betroffene schutz-
bedürftige Raum.
2.1.7

Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)

Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) regelt EU-weit die Gesamtenergieeffizienz von Neubauten und
sanierten Häusern im Bestand. Die EPBD ist unter anderem Ursprung der Verpflichtung zur Einführung von Energieaus-
weisen, die beim Verkauf von Gebäuden oder der Neuvermietung von Objekten erstellt und vorgelegt werden müssen. Die
Energieausweise enthalten Angaben über den Energieverbrauch des Gebäudes und eine plakative Einstufung in Energie-
Effizienzklassen. Ziel ist es, die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen und gleichzeitig den Einsatz von erneuerbaren
Energieträgern auszuweiten. Nach 2020 sollen in der EU ausschließlich noch Niedrigstenergie-Gebäude errichtet werden.
Öffentliche Gebäude müssen diesen Standard bereits ab 2018 erfüllen. Dabei können die Mitgliedsstaaten selbst die
Standards für Niedrigstenergie-Gebäude festlegen.
In Deutschland wurden die Maßgaben der EPBD innerhalb der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) erstmals umge-
setzt.
18 / Planungshandbuch Ecodan 2021

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis