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Erp-Richtlinie; Die Energie-Kennzeichnung - Mitsubishi Electric Ecodan EHGT17D-YM9ED Planungshandbuch

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GRUNDLAGEN
2.1.5

ErP-Richtlinie

Am 26.09.2013 wurden im Rahmen der ErP-Richtlinie die Durchführungsverordnungen für Ökodesign und Energiekenn-
zeichnung (Labelling) von Raum- und Kombiheizgeräten sowie Warmwasserbereitern im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die ErP-Richtlinie soll Verbraucher bei ihrer Entscheidung für umweltgerechte Produkte unterstützen. Mit ihr soll eine
ressourcenschonende, energieeffiziente Produktgestaltung durch geeignete politische Instrumente unterstützt werden.
Schritt für Schritt werden beispielsweise auch PCs, Wäschetrockner, Staubsauger und Heizkessel, aber auch Fenster
betroffen sein. Die Rahmenrichtlinie legt dabei fest, welche Produktgruppen betroffen sein können und welche Rahmen-
bedingungen gelten. Energieverbrauchsrelevante Produkte sind betroffen, wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
jährliches Verkaufsvolumen in der EU von mindestens 200.000 Stück,
erhebliche Umweltauswirkungen des Produktes und
deutliches Potential für eine Verbesserung der Umweltverträglichkeit zu vertretbaren Kosten.
Die Einteilung verschiedenster energierelevanter Produktgruppen erfolgt in 31 Lots, die den Umgang mit energiever-
brauchsrelevanten Produkten definieren. Bei Wärmepumpen sind das Lot 1 für Raum- und Kombiheizgeräte und das Lot
2 für Warmwasserbereiter relevant. Lot 1 betrifft Raum- und Kombiheizgeräte sowie Verbundanlagen bis zu einer Nenn-
leistung von 70 kW. Die Vorschriften im Lot 2 gelten hingegen für Warmwasserbereiter mit einer Wärmenennleistung bis
70 kW und für Warmwasserspeicher mit einem Speichervolumen von höchstens 500 Litern. Gegenüber Heizungsherstel-
lern werden hier verbindliche Mindestanforderungen an die Energieeffizienz definiert. Um die ErP-Richtlinie umzusetzen,
gibt es zwei Durchführungsverordnungen: die Ökodesign-Verordnung für die CE-Kennzeichnung und die Energiekenn-
zeichnungsverordnung.
Die CE-Kennzeichnung
Die Ökodesign-Verordnung legt sogenannte Mindesteffizienz und Mindestemissionsstandards fest. Nur Geräte, die sie
erfüllen, erhalten eine CE-Kennzeichnung. Alle anderen dürfen nicht mehr in die EU eingeführt werden .
Produkte, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, sind nicht CE-konform.

Die Energie-Kennzeichnung

Die Energiekennzeichnungsverordnung beschreibt, wie die neuen Energielabels aussehen. Sie definiert, welche Werte zur
Einordnung in eine bestimmte Effizienzklasse notwendig sind. Die Labels sollen vor allem Verbrauchern helfen, Produkte
unabhängig von Hersteller und Energieträger vergleichen und nach ihrer Effizienz auswählen zu können.
Die Ökodesign-Richtlinie setzt sich aus zwei Einzelbedingungen zusammen: Bis zu einer Heizleistung von 70 kW müssen
alle einzelnen Produkte oder Systeme über ein Effizienzlabel gemäß ErP-Richtlinie verfügen. Heizgeräte mit Heizleistungen
von > 70 kW und < 400 kW müssen ebenfalls Mindest-Effizienzkriterien erfüllen, benötigen aber kein Effizienzlabel.
14 / Planungshandbuch Ecodan 2021
CE
Ineffiziente Produkte unterhalb
der Mindestanforderungen
I
II
55 °C
35 °C
A
++
A
++
A
+
A
+
A
B
C
D
E
F
G
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
YZ
dB
kW
kW
YZ
dB
2015
811/2013
Nicht
CE-konform

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