Sicherheit
3.6.3
Elektrik
•
Alle Elektroleitungen auf korrekten Anschluss prüfen.
•
Defekte Elektroteile im stromlosen Zustand von Fachpersonal austauschen lassen.
•
Die Elektroleitungen dürfen keine Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und Senkbewegungen an
keinerlei hervorstehenden Kanten einhaken und somit abreisen.
3.7
Sicherheit im Betrieb
3.7.1
Allgemeines
•
Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen. Das Schwenken des Gerätes über
Personen hinweg ist untersagt.
•
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss
die Ladung immer im Blick haben.
•
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei denn, es ist
unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des Gerätes (an
Handgriffen).
•
Der Aufenthalt unter angehobener Last ist verboten. Lebensgefahr!
•
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
3.7.2
Trägergeräte / Hebezeuge
•
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
•
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
•
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges darf unter keinen Umständen überschritten
werden!
5130.0007
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