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Hydraulik; Elektrik; Sicherheit Im Betrieb; Allgemeines - probst LEVELKING LK-Serie Betriebsanleitung

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Sicherheit
3.6.2

Hydraulik

Alle Hydraulikleitungen und Anschlüsse vor jedem Arbeitseinsatz auf Dichtigkeit prüfen. Defekte Teile in
drucklosem Zustand von Fachpersonal austauschen lassen.
Vor dem Öffnen von Hydraulikanschlüssen ist das Umfeld gründlich zu reinigen. Bei Arbeiten an der
Hydraulikanlage ist auf Sauberkeit zu achten.
Die Hydraulikanschlussschläuche dürfen keine Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und
Senkbewegungen an keinerlei hervorstehenden Kanten einhaken und somit abreißen.
Der Bediener des Gerätes hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass der vorhandene Betriebsdruck, welcher zum
Arbeiten mit dem Gerät erforderlich ist, konstant vorhanden ist.
Nur unter dieser Voraussetzung ist ein sicheres Greifen bzw. Heben und Transportieren der Greifgüter mit dem
Gerät gewährleistet.
3.6.3

Elektrik

Alle Elektroleitungen vor jedem Arbeitseinsatz auf korrekten Anschluss prüfen.
Defekte Elektroteile im stromlosen Zustand von Fachpersonal austauschen lassen.
Die Elektroleitungen dürfen keine Scheuerstellen aufweisen und sich bei Hub- und Senkbewegungen an
keinerlei hervorstehenden Kanten einhaken und somit abreisen.
3.7

Sicherheit im Betrieb

3.7.1

Allgemeines

Die Arbeit mit dem Gerät darf nur in bodennahem Bereich erfolgen. Das Schwenken des Gerätes über
Personen hinweg ist untersagt.
Der Bediener darf den Steuerplatz nicht verlassen, solange das Gerät mit Ladung belastet ist und muss
die Ladung immer im Blick haben.
Während des Betriebes ist der Aufenthalt von Personen im Arbeitsbereich verboten! Es sei denn, es ist
unerlässlich, bedingt durch die Art der Geräteanwendung, z.B. durch manuelles Führen des Gerätes (an
Handgriffen).
Der Aufenthalt unter angehobener Last ist verboten. Lebensgefahr!
Die Tragfähigkeit und Nennweiten des Gerätes dürfen nicht überschritten werden.
3.7.2
Trägergeräte / Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät / Hebezeug (z.B. Bagger) muss sich in betriebssicherem Zustand befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät / Hebezeug bedienen.
Der Bediener des Trägergerätes / Hebezeuges muss die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen
erfüllen.
Die maximal erlaubte Traglast des Trägergerätes / Hebezeuges und der Anschlagmittel darf unter keinen
Umständen überschritten werden!
51300013
V1
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DE

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