7.8 Hinweise
Typenschild
Gefahr
7.9 Prüfungspflicht
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ siehe DGUV Vorschrift
1-54 und DGUV Regel 100-500.
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Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
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Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH
erfolgen. Kontaktieren Sie uns unter:
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Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die
Prüfplakette „Sachkundigenprüfung / Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.:
2904.0056+Tüv-Aufkleber mit Jahreszahl).
7.10 Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten
Bei jeder Verleihung/Vermietung von PROBST-Geräten muss unbedingt die dazu gehörige Original
Betriebsanleitung mitgeliefert werden (bei Abweichung der Sprache des jeweiligen Benutzerlandes, ist
zusätzlich die jeweilige Übersetzung der Original Betriebsanleitung mit zuliefern)!
zum
Auf dem Typenschild sind einige wichtige Daten zum Gerät angegeben.
Das Typenschild ist an der Außenseite des Geräts angebracht.
Auf dem Typenschild sind folgende Daten verzeichnet:
Gerätetyp, Gerätenummer und Baujahr sind wichtige Angaben zur Identifikation des
Gerätes. Sie sind bei Ersatzteilbestellungen, Gewährleistungsansprüchen und
sonstigen Anfragen zum Gerät stets mit anzugeben.
Die maximale Traglast gibt an, für welche maximale Belastung das Gerät ausgelegt ist.
Die maximale Traglast darf nicht überschritten werden.
Das im Typenschild bezeichnete Eigengewicht ist bei der Verwendung am Hebezeug
(z.B. Kran, Kettenzug, ..) mit zu berücksichtigen.
service@probst-handling.com
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