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Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Rotwild R.C+ HT Bedienungsanleitung

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Zur Vermeidung von Gefahren müssen auch die Einzelteile des
außer Betrieb genommenen Fahrrads trocken, frostfrei und vor Son-
neneinstrahlung geschützt aufbewahrt werden.

4.8 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Sicherheit des Fahrrads kann nur dann umgesetzt werden, wenn sämtliche
dafür notwendige Maßnahmen getroffen werden. Der Sorgfaltspflicht des Betrei-
bers unterliegt es, diese Maßnahmen zu planen und ihre Ausführung zu kontrollie-
ren. Der Betreiber muss insbesondere Folgendes sicherstellen:
– Das Fahrrad darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
– Das Fahrrad darf nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand gebraucht
werden.
– Diese Betriebsanleitung muss dem Fahrer leserlich und vollständig für die
Dauer der Fahrradnutzung zur Verfügung gestellt werden.
– Der Fahrer muss vor der ersten Fahrt mit den relevanten Funktionen des Fahr-
rads vertraut gemacht werden. Nur unterwiesene Fahrer dürfen fahren.
– Der Fahrer muss zum Führen dieses Fahrrads geeignet sein, angemessene Klei-
dung tragen und sollte einen geeigneten Schutzhelm tragen.
– Nur Fachkräfte dürfen das Fahrrad warten und reparieren.
Die EG-Konformität ist für dieses elektromotorisch unterstützte Fahrrad gültig, so-
lange es sich im Original Zustand befindet. Sobald der Betreiber Änderungen oder
Ergänzungen vornimmt, wird er selbst zum Hersteller. Er muss die Übereinstim-
mung mit den EG-Richtlinien in Eigenverantwortung erneut zusichern, um
– das elektromotorisch unterstützte Fahrrad erneut in Verkehr zu bringen
– die CE-Kennzeichnung anzubringen
– die Arbeitssicherheit nicht zu beeinträchtigen.
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