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Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Rotwild R.c1+ Ht 29 Bedienungsanleitung

E-mtb
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Zur Vermeidung von Gefahren müssen auch die Einzelteile
des außer Betrieb genommenen Fahrrads trocken, frost­
frei und vor Sonneneinstrahlung geschützt aufbewahrt
werden.

4.8 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Sicherheit des Fahrrads kann nur dann umgesetzt werden, wenn
sämtliche dafür notwendige Maßnahmen getroffen werden. Der Sorg­
faltspflicht des Betreibers unterliegt es, diese Maßnahmen zu planen
und ihre Ausführung zu kontrollieren. Der Betreiber muss insbesondere
Folgendes sicherstellen:
– Das Fahrrad darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
– Das Fahrrad darf nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand
verwendet werden.
– Diese Betriebsanleitung muss dem Fahrer leserlich und vollständig
für die Dauer der Fahrradnutzung zur Verfügung gestellt werden.
– Der Fahrer muss vor der ersten Fahrt mit den relevanten Funktionen
des Fahrrads vertraut gemacht werden. Nur unterwiesene Fahrer
dürfen fahren.
– Der Fahrer muss zum Führen dieses Fahrrads geeignet sein, ange­
messene Kleidung tragen und sollte einen geeigneten Schutzhelm
tragen.
– Nur Fachkräfte dürfen das Fahrrad warten und reparieren.
Die EG­Konformität ist für dieses elektromotorisch unterstützte Fahrrad
gültig, solange es sich im Originalzustand befindet. Sobald der Betrei­
ber Änderungen oder Ergänzungen vornimmt, wird er selbst zum Her­
steller. Er muss die Übereinstimmung mit den EG­Richtlinien in Eigen­
verantwortung erneut zusichern, um
– das elektromotorisch unterstützte Fahrrad erneut in Verkehr zu brin­
gen
– die CE­Kennzeichnung anzubringen
– die Arbeitssicherheit nicht zu beeinträchtigen.
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Diese Anleitung auch für:

R.q1+ fs 27.5R.e1+ fs 27.5

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