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Anforderungen An Die Inbetriebnahme; Anforderungen An Den Betrieb; Einschränkungen - SEW-Eurodrive MOVIPRO-ADC Handbuch

Funktionale sicherheit / profisafe-option s11b
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Inhaltsverzeichnis

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2.5

Anforderungen an die Inbetriebnahme

2.6

Anforderungen an den Betrieb

2.7
Einschränkungen
Die Inbetriebnahme muss dokumentiert werden. Die Sicherheitsfunktionen müs-
sen nachgewiesen werden. Beim Nachweis (Verifikation) der Sicherheitsfunk-
tionen müssen die Einschränkungen zu den Sicherheitsfunktionen gemäß dem
Kapitel "Einschränkungen"  (→  2  11) berücksichtigt werden. Nicht sicherheitsbe-
zogene Teile und Komponenten, die das Ergebnis der Verifikationsprüfung beein-
flussen (z. B. Motorbremse), müssen bei Bedarf außer Betrieb gesetzt werden.
Für den Einsatz von MOVIPRO
müssen grundsätzlich Inbetriebnahmeprüfungen der Abschalteinrichtung und der
korrekten Verdrahtung durchgeführt und protokolliert werden.
Bei der Inbetriebnahme/Funktionsprüfung muss die richtige Zuordnung der jeweili-
gen Spannungsversorgung durch eine Messung überprüft werden.
Die Funktionsprüfung muss für alle Potenziale nacheinander, d.  h. getrennt von-
einander, erfolgen.
Der Betrieb ist nur in den Grenzen zulässig, die in den jeweiligen Produktdoku-
mentationen bestimmt werden. Dies gilt sowohl für ein externes Sicherheitsschalt-
gerät als auch für MOVIPRO
Die Sicherheitsfunktionen müssen in regelmäßigen Abständen auf einwandfreie
Funktion überprüft werden. Die Prüfabstände müssen gemäß der Risikobeurtei-
lung festgelegt werden.
Achtung: Die Standardbremsen von Bremsmotoren sind in der Regel nicht sicher-
heitsgerichtet ausgeführt. Sie sind nicht Bestandteil der in dieser Dokumentation
beschriebenen Sicherheitsfunktionen.
Beim Versagen der Motorbremse kann sich der Nachlauf des Antriebs applikati-
onsabhängig (je nach Reibung und Masseträgheit des Systems) deutlich verlän-
gern. Bei generatorischen Lastverhältnissen (z.  B. Hubachsen, Transportstrecke
mit Gefälle) kann der Antrieb sogar beschleunigen. Dies muss bei der Risikobeur-
teilung der Anlage / Maschine berücksichtigt und bei Bedarf durch sicherheitstech-
nische Zusatzmaßnahmen (z. B. sicherheitsbewertetes Bremssystem) abgesichert
werden.
Achtung: Bei Verwendung der SS1(c)-Funktion wird die Bremsrampe des An-
triebs nicht sicherheitsgerichtet überwacht.
Im Fehlerfall kann die Abbremsfunktion während der Verzögerungszeit versagen
oder schlimmstenfalls eine Beschleunigung zulassen. In diesem Fall erfolgt die si-
cherheitsgerichtete Abschaltung über die STO-Funktion (siehe oben) erst nach
Ablauf der eingestellten Zeitverzögerung. Die daraus resultierende Gefährdung
muss bei der Risikobeurteilung der Anlage / Maschine berücksichtigt und bei Be-
darf durch sicherheitstechnische Zusatzmaßnahmen abgesichert werden.
Achtung: Der Anlagen- / Maschinenhersteller muss in jedem Falle eine anlagen- /
maschinentypische Risikobeurteilung erstellen. Dabei muss er den Einsatz des
®
MOVIPRO
-Antriebssystems berücksichtigen.
Sicherheitstechnische Auflagen
Anforderungen an die Inbetriebnahme
®
-Geräten in sicherheitsgerichteten Anwendungen
®
-Geräte und die zugelassenen Optionen.
Handbuch – MOVIPRO
2
11
®
-ADC/-SDC

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