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EG-Konformitätserklärung
Für die nachfolgend bezeichneten Erzeugnisse
3301-00-Deep Blue 80i 1800
3302-00-Deep Blue 80i 1400
wird hiermit erklärt, dass sie den wesentlichen Schutzanforderungen entsprechen, die in den nachfolgend bezeichneten Richtlinien festgelegt sind:
Richtlinie
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RICHTLINIE 2014/30/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die elektromagnetische Verträglichkeit (Neufassung)
Angewandte Normen
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EN 61000-6-2:2005 - Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-2: Fachgrundnormen - Störfestigkeit für Industriebereich (IEC 61000-6-2:2005)
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EN61000-6-3:2007+A1:2011 - Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) - Teil 6-3: Fachgrundnormen - Störaussendungen für Wohnbereich, Geschäfts- und Gewerbebe-
reiche sowie Kleinbetriebe (IEC 61000-6-3:2006 + A1:2010)
Richtlinie
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RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über
die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
E I N B A U E R K L Ä R U N G
Zusätzlich wird vom Hersteller erklärt, dass es sich bei dem oben bezeichneten Erzeugnis um eine unvollständige Maschine und somit im Sinne des Artikels 13 der
RICHTLINIE 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der RICHTLINIE 95/16/EG - kurz:
Maschinenrichtlinie - um eine für sich allein nicht funktionsfähige Maschine handelt, die aus diesem Grund noch nicht in allen Teilen den einschlägigen Bestimmungen der Ma-
schinenrichtlinie entspricht.
Die unvollständige Maschine entspricht den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Maschinenrichtlinie bis zu den in der technischen Dokumen-
tation beschriebenen Schnittstellen. Beim Einbau in eine Maschine oder bei der Fertigstellung zu einer für sich alleine funktionsfähigen Maschine sind die Vorgaben aus der
Montageanleitung zu beachten. Die Inbetriebnahme ist solange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die diese Baugruppe eingebaut werden soll, funkti-
onsfähig ist und den Schutzanforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht. Folgende grundlegende Anforderungen wurden gemäß Maschinenrichtlinie, Anhang II Teil 1
Abschnitt B für die unvollständige Maschine als relevant eingestuft und gelten hiermit als eingehalten:
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3303-00-Deep Blue 40i 1800
3304-00-Deep Blue 40i 1400
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