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Entsorgung - Otto Bock B 500 Bedienungsanleitung

Elektrorollstuhl
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16 Entsorgung

Ist der Elektrorollstuhl Eigentum der Krankenkasse, so geht er nach Gebrauch an diese zurück.
Ist der Stuhl im Privatbesitz, so gelten zur Entsorgung folgende Hinweise:
- Wird der Elektrorollstuhl nicht mehr genutzt, muss er sachgemäß, entsprechend den Entsorgungsrichtlinien des
Herstellerlandes des Elektrorollstuhls, entsorgt werden.
- Die Batterien sind bei der Recyclingstelle der Abfallentsorgung des jeweiligen Wohnsitzes abzugeben.
- Ebenso verhält es sich mit Rädern, Rahmen und Sitz.
- Die Entsorgung von Elektronik und Motoren erfolgt bei der Elektronikschrottannahme der
Abfallentsorgung des jeweiligen Wohnsitzes.
- Wird ein nichtbenötigter Elektrorollstuhl in anderen Ländern entsorgt, muss sich der Besitzer bei der dortigen
Stadtverwaltung über die jeweiligen Entsorgungsrichtlinien informieren.
Achtung!
Bei Arbeiten an den Batterien die beigelegten Warnhinweise des Batterieherstellers unbedingt lesen!
Hinweis!
Defekte Batterien werden beim Erwerb neuer Batterien beim Fachhändler im Tausch zurück-
genommen.
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