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Kunststoffteile, Rahmenteile sowie Fahrgestell und Räder
können mit einem milden Reinigungsmittel feucht gereinigt
werden. Anschließend gut nachtrocknen.

15 Entsorgung

Der Skippi ist in der Regel Eigentum der Krankenkasse und
geht somit nach dem Gebrauch an die Kasse zurück.
Falls der Stuhl im Privatbesitz ist, gelten zur Entsorgung
folgende Hinweise:
Defekte Batterien werden beim Erwerb neuer Batterien beim
Fachhändler im Tausch zurückgenommen.
Wird der Kinder-Elektrorollstuhl Skippi nicht mehr genutzt,
sind die Batterien bei der zuständigen Recyclingstelle
abzugeben. Ebenso verhält es sich mit den Rädern, dem
Rahmen und dem Sitz. Die Entsorgung der Elektronik und
der Motoren erfolgt bei der Elektronikschrottannahme der
Abfallentsorgung ihres Wohnsitzes.
Diese Entsorgungsrichtlinien gelten für das Herstellungsland
des Skippi. Wird der Rollstuhl in anderen Länder betrieben,
bzw. entsorgt, haben die Entsorgungsvorschriften des jewei-
ligen Landes Gültigkeit.
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