Falls eine Störung auftritt
Parken in einer Notfallsituation
Parken in einer
Notfallsituation
▼ Parken in einer Notfallsituation
Schalten Sie die Warnblinkanlage
immer ein, wenn Sie das Fahrzeug in
einer Notsituation anhalten.
Falls durch das Fahrzeug andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden,
muss die Warnblinkanlage
eingeschaltet werden.
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage
blinken alle Blinkleuchten gleichzeitig.
Die Warnblinkkontrollleuchte im
Kombiinstrument blinkt gleichzeitig.
HINWEIS
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage
können die Blinker nicht betätigt
werden.
Beachten Sie die gesetzlichen
Vorschriften über die Verwendung der
Warnblinkanlage beim Abschleppen
und stellen Sie sicher, dass alle
Vorschriften eingehalten werden.
7-12
Warndreieckriemen
▼ Warndreieckriemen
Verstauen Sie das Warndreieck in der
rechten Verkleidung und sichern Sie es
mit dem Riemen.
1. Riemen