Falls eine Störung auftritt
Parken in einer Notfallsituation
Parken in einer
Notfallsituation
Schalten Sie die Warnblinkanlage immer
ein, wenn Sie das Fahrzeug in einer
Notsituation anhalten.
Falls durch das Fahrzeug andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden,
muss die Warnblinkanlage eingeschaltet
werden.
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage
blinken alle Blinkleuchten gleichzeitig.
Die Warnblinkkontrollleuchte im
Armaturenbrett blinkt gleichzeitig.
7–2
HINWEIS
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage
können die Blinker nicht betätigt
werden.
Beachten Sie die gesetzlichen
Vorschriften über die Verwendung
der Warnblinkanlage beim
Abschleppen und stellen Sie sicher,
dass alle Vorschriften eingehalten
werden.