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Warnblinkanlage

▼ Warnblinkanlage
Schalten Sie die Warnblinkanlage
immer ein, wenn Sie das Fahrzeug in
einer Notsituation anhalten.
Falls durch das Fahrzeug andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden,
muss die Warnblinkanlage
eingeschaltet werden.
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage
blinken alle Blinkleuchten gleichzeitig.
Die Warnblinkkontrollleuchte im
Kombiinstrument blinkt gleichzeitig.
HINWEIS
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage
können die Blinker nicht betätigt
werden.
Beachten Sie die gesetzlichen
Vorschriften über die Verwendung der
Warnblinkanlage beim Abschleppen
und stellen Sie sicher, dass alle
Vorschriften eingehalten werden.
Schalter und Bedienungselemente
Beim Betätigen des Bremspedals auf
einer glatten Straße kann das adaptive
Bremslichtsystem ausgelöst werden, so
dass alle Blinker und
Fahrspurwechselblinker blinken.
Siehe "Adaptives Bremslichtsystem" auf
Seite 4-84.
Beim Betrieb des adaptiven
Bremslichtsystems blinken automatisch
alle Blinkleuchten in rascher Folge, um
die nachfolgenden Fahrzeuge vor der
Notbremsung zu warnen.
Siehe "Adaptives Bremslichtsystem" auf
Seite 4-84.
Beim Fahren
4-73

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