Falls eine Störung auftritt
Parken in einer Notfallsituation
Parken in einer
Notfallsituation
Schalten Sie die Warnblinkanlage immer
ein, wenn Sie das Fahrzeug in einer
Notsituation anhalten.
Falls durch das Fahrzeug andere
Verkehrsteilnehmer gefährdet werden,
muss die Warnblinkanlage eingeschaltet
werden.
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage
blinken alle Blinkleuchten gleichzeitig.
Die Warnblinkkontrollleuchte im
Kombiinstrument blinkt gleichzeitig.
HINWEIS
Bei eingeschalteter Warnblinkanlage
•
können die Blinker nicht betätigt
werden.
7-14
Beachten Sie die gesetzlichen
•
Vorschriften über die Verwendung der
Warnblinkanlage beim Abschleppen und
stellen Sie sicher, dass alle Vorschriften
eingehalten werden.