1.2
Bestimmungsge-
mäße Verwen-
dung
1.3
Verantwortlich-
keit
Betriebsanleitung CDF3000
Antriebsregler sind Komponenten, die zum Einbau in elektrische Anlagen
oder Maschinen bestimmt sind.
Beim Einbau in Maschinen ist die Inbetriebnahme der Antriebsregler
(d. h. die Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebes) solange unter-
sagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine den Bestimmungen der
EG-Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) entspricht; EN 60204 ist zu
beachten.
Die Inbetriebnahme (d. h. die Aufnahme des bestimmungsgemäßen
Betriebes) ist nur bei Einhaltung der EMV-Richtlinie (89/336/EWG)
erlaubt.
Der CDF3000 ist konform mit der EMV-Richtlinie 89/336/EWG.
Die harmonisierten Normen EN 61800-3 und EN 61800-5-1werden für
die Antriebsregler angewendet.
Kommt der Antriebsregler in besonderen Anwendungsgebieten, z. B. in
explosionsgefährdeten Bereichen, zum Einsatz, so sind dafür die ein-
schlägigen Vorschriften und Normen (z. B. im Ex-Bereich EN 50014 "All-
gemeine Bestimmungen" und EN 50018 "Druckfeste Kapselung") unbe-
dingt einzuhalten.
Reparaturen dürfen nur durch autorisierte Reparaturstellen vorgenom-
men werden. Eigenmächtige, unbefugte Eingriffe können zu Tod, Körper-
verletzungen und Sachschäden führen. Die Gewährleistung durch LTi
erlischt.
Elektronische Geräte sind grundsätzlich nicht ausfallsicher. Der Errichter
und/oder Betreiber der Maschine bzw. Anlage ist dafür verantwortlich,
dass bei Ausfall des Gerätes der Antrieb in einen sicheren Zustand
geführt wird.
In der EN 60204-1/DIN VDE 0113 "Sicherheit von Maschinen" werden in
dem Thema "Elektrische Ausrüstung von Maschinen" Sicherheitsanforde-
rungen an elektrische Steuerungen aufgezeigt. Diese dienen der Sicher-
heit von Personen und Maschinen sowie der Erhaltung der Funktionsfä-
higkeit der Maschine oder Anlage und sind zu beachten.
Die Funktion einer Not-Aus-Einrichtung muß nicht unbedingt zum
Abschalten der Spannungsversorgung des Antriebs führen. Zum Abwen-
den von Gefahren kann es sinnvoll sein, einzelne Antriebe weiter in
Betrieb zu halten oder bestimmte Sicherheitsabläufe einzuleiten. Die Aus-
führung der Not-Aus-Maßnahme wird durch eine Risikobetrachtung der
Maschine oder Anlage einschließlich der elektrischen Ausrüstung nach
DIN EN 1050 beurteilt und nach DIN EN 954-1 "Sicherheit von Maschi-
nen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen" mit Auswahl der
Schaltungskategorie bestimmt.
Vor der Nutzung der Funktion Autostart muss der Anwender sicherstellen,
dass von einem automatischen Wiederanlauf der Maschine keine Gefah-
ren für Bediener und Maschine ausgehen.
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