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Eg-Richtlinie Maschinen; Eg-Herstellererklärung - Lenze 9300 Systemhandbuch

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Vorwort und Allgemeines
1.3.5

EG-Richtlinie Maschinen

(89/392/EWG)
geändert durch: 1. Änderungsrichtlinie (91/368/EWG)
Allgemeines
Im Sinne der Maschinenrichtlinie gilt als "Maschine" eine Gesamtheit von miteinander verbundenen
Teilen oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines beweglich ist, sowie gegebenenfalls von
Betätigungsgeräten, Steuer- und Energiekreisen usw., die für eine bestimmte Anwendung, wie die
Verarbeitung, die Behandlung, die Fortbewegung und die Aufbereitung eines Werkstoffes zusam-
mengefügt sind.
1.3.5.1
EG-Herstellererklärung
im Sinne der EG-Richtlinie Maschinen (89/ 392/ EWG)
geändert durch: 1. Änderungsrichtlinie (91/368/EWG)
Die Antriebsregler 93XX wurden entwickelt, konstruiert und gefertigt in alleiniger Verantwortung von
Lenze GmbH & Co KG, Postfach 10 13 52, D-31763 Hameln
Die Inbetriebnahme der Antriebsregler ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde, daß die Ma-
schine, in die sie eingebaut werden sollen, den Bestimmungen der EG-Richtlinie Maschinen ent-
spricht.
Hameln, 01.01.1997
1-8
2. Änderungsrichtlinie (93/44/EWG)
CE-Kennzeichnungsrichtlinie (93/68/EWG)
2. Änderungsrichtlinie (93/44/EWG)
CE-Kennzeichnungsrichtlinie (93/68/EWG)
(i. V. Langner)
Produktmanager
SHB9300REG DE
(i. V. Lackhove)
Projektmanager
1.0

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