2.5.2
Bedingungen für spezifizierte Schutzart
2.6
Anforderungen an Fachkräfte und Bedienpersonal
8023774/0000/2019-02-12 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Um die spezifizierte Schutzart IP65 des Geräts im Betrieb einzuhalten, gelten folgende
Vorgaben. Bei Nichteinhaltung entspricht das Gerät keiner spezifizierten Schutzart.
•
Die Kamera ist mithilfe aller 4 Schrauben bündig an der Beleuchtung ICI890 mon‐
tiert.
•
Die Abdeckung der Speichermedien auf der Geräterückseite ist am Gerät festge‐
schraubt. Empfohlenes Anzugsdrehmoment für die Schrauben der Abdeckung
siehe „Mechanik/Elektrik", Seite
•
Die aufgesteckten Leitungen an den elektrischen M12-Anschlüssen an der Seiten‐
fläche sind verschraubt.
•
Nicht verwendete elektrische M12-Anschlüsse sind je nach Art mit festgeschraub‐
ten Schutzstopfen oder -kappen abgedichtet (wie im Auslieferungszustand).
WICHTIG
Das Gerät bei Bedarf nur kurzzeitig für folgende Tätigkeiten ohne Abdeckung der Spei‐
chermedien betreiben:
•
Einsetzen oder Entnehmen eines der optionalen Speichermedien (SSD-Festplatte,
MicroSD-Speicherkarte)
Das Gerät dabei vor Feuchtigkeit und Staub schützen.
WARNUNG
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation!
Unsachgemäßer Umgang mit dem Gerät kann zu erheblichen Personen- und Sachschä‐
den führen.
Jegliche Tätigkeiten immer nur durch die dafür benannten Personen durchführen
■
lassen.
In dieser Produktdokumentation werden folgende Qualifikationsanforderungen für die
verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Unterwiesene Personen wurden durch den Betreiber über die ihnen übertragenen
■
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Fachkräfte sind aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrun‐
■
gen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen in der Lage, die ihnen über‐
tragenen Arbeiten auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen
und zu vermeiden.
Elektrofachkräfte sind aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
■
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der
Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen und zu vermeiden. In Deutschland muss die Elektro‐
fachkraft die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 erfüllen (z. B.
Elektroinstallateur-Meister). In anderen Ländern gelten entsprechende Vorschrif‐
ten, die zu beachten sind.
Folgende Qualifikationen sind für unterschiedliche Tätigkeiten erforderlich:
Tabelle 1: Tätigkeiten und fachliche Anforderungen
Tätigkeiten
Montage, Wartung
35.
Qualifikation
Praktische technische Grundausbildung
■
Kenntnisse der gängigen Sicherheitsrichtlinien am Arbeitsplatz
■
T E C H N I S C H E I N F O R M A T I O N | Kamera ICD890 Generation 4
ZU IHRER SICHERHEIT
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