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Außerbetriebnahme
10.1
Entsorgung
8023774/0000/2019-02-12 | SICK
Irrtümer und Änderungen vorbehalten
Ein unbrauchbar gewordenes Gerät umweltgerecht gemäß den jeweils gültigen, länder‐
spezifischen Abfallbeseitigungsvorschriften entsorgen. Produkt nicht mit dem Hausmüll
entsorgen. Für die enthaltenen Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe) ist im Rahmen der Ent‐
sorgung eine Verwertung anzustreben.
WICHTIG
Gefahr für die Umwelt durch die unsachgemäße Entsorgung des Geräts!
Bei unsachgemäßer Entsorgung des Geräts können Schäden für die Umwelt entstehen.
Deshalb folgende Hinweise beachten:
Die geltenden Umweltschutzvorschriften immer beachten.
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Die Wertstoffe sortenrein trennen und dem Recycling zuführen.
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Entsorgung von gebrauchten Batterien
WICHTIG
Eine Entsorgung von Batterien über den Hausmüll ist verboten!
Endverbraucher sind gemäß Batteriegesetz zur Rückgabe gebrauchter Batterien und
Akkus verpflichtet. Gebrauchte Batterien und Akkus müssen gemäß den gesetzlichen
Vorgaben entsorgt werden und können z.B. an kommunalen Sammelstellen oder über‐
all dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus verkauft werden!
Zur Symbolisierung dieser Pflichten sind Batterien und Akkus mit dem folgenden Kenn‐
zeichen versehen:
Ist Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) oberhalb des nach § 17 (3) Batterie‐
gesetzt festgelegten Grenzwertes in einer Batterie/Akku enthalten, ist diese mit dem
zutreffenden chemische Kennzeichnung versehen:
Hg , Cd , Pb
AUSSERBETRIEBNAHME
T E C H N I S C H E I N F O R M A T I O N | Kamera ICD890 Generation 4
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