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SACHMÄNGELHAFTUNG UND GARANTIE
HINWEISE ZUM VERSCHLEISS
Einige Bauteile Ihres Fahrrades unterliegen
funktionsbedingt einem Verschleiß. Die Höhe
des Verschleißes ist von der Pflege und War-
tung und der Art der Nutzung des Fahrrades
(Fahrleistung, Regenfahrt, Schmutz, Salz
etc.) abhängig. Fahrräder, die oft im Freien
abgestellt werden, können durch Witterungs-
einflüsse ebenfalls erhöhtem Verschleiß un-
terliegen.
Diese Teile bedürfen regelmäßiger Wartung
und Pflege, dennoch erreichen sie in Abhän-
gigkeit der Nutzungsintensität und -bedin-
gungen früher oder später das Ende ihrer
Lebensdauer.
Folgende Teile müssen bei Erreichen Ihrer
Verschleißgrenze getauscht werden:
die Kette,
die Züge,
die Griffbezüge bzw. das Lenkerband,
die Kettenräder,
die Ritzel,
die Schaltwerksrollen,
die Schaltungszüge,
die Reifen,
der Sattelbezug (Leder) und
die Bremsbeläge.
Die Beläge von Felgenbremsen verschleißen
funktionsbedingt. Bei sportlicher Nutzung
oder Fahrten in bergigem Terrain kann der
Wechsel der Beläge in kurzen Abständen er-
forderlich werden. Kontrollieren Sie den Be-
lagszustand regelmäßig und lassen Sie diese
gegebenenfalls von einem Fachhändler aus-
tauschen.
Bremsbeläge, bei denen die Rillen (Verschleiß-Indikatoren) abge-
schliffen sind (unten), müssen gegen Original-Ersatzteile ersetzt
werden
Lassen Sie die Wandstärke Ihrer Felgen spätestens nach dem 2. Satz
Bremsbeläge überprüfen
DIE FELGEN BEI FELGENBREMSEN
Beim Bremsen verschleißt nicht nur der
Belag, sondern auch die Felge. Prüfen Sie
deshalb die Felge regelmäßig, z.B. beim
Aufpumpen des Reifens. Bei Felgen mit Ver-
schleiß-Indikatoren werden Ringe oder Spalte
sichtbar, wenn die Felge an die Verschleiß-
grenze kommt. Achten Sie auf die Angaben,
die auf der Felge vermerkt sind. Lassen Sie
die Wandstärke spätestens nach dem zweiten
Satz Bremsbeläge von einem Fachmann oder
unserer Werkstatt überprüfen.
Treten Verformung oder feine Risse an den
Felgenflanken auf, wenn der Luftdruck er-
höht wird, deutet dies auf das Ende der Le-
bensdauer hin. Die Felge muss dann ersetzt
werden.
GARANTIE
Über den gesetzlichen Zeitraum hinaus geben
wir freiwillig eine Garantie von insgesamt 6
Jahren auf die Rahmen und Gabeln der Renn-
und Triathlonmaschinen.
Unsere Garantie gilt ab Verkaufsdatum und
nur für den Ersterwerber des Fahrrades.
Schäden an der Lackierung sind davon aus-
genommen. Wir behalten uns vor, defekte
Rahmen oder Gabeln zu reparieren oder
durch das entsprechende Nachfolgermodell
zu ersetzen. Dies ist der einzige Garantiean-
spruch. Weitergehende Kosten wie Montage,
Transport etc. werden von uns nicht über-
nommen.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schä-
den durch unsachgemäßen bzw. nicht be-
stimmungsgemäßen Gebrauch, z.B. Vernach-
lässigung (mangelnde Pflege und Wartung),
Sturz, Überbelastung, sowie durch Verände-
rung am Rahmen oder der Gabel oder durch
An- und Umbau zusätzlicher Komponenten.
Bei Sprüngen oder Überbeanspruchungen
anderer Art besteht ebenfalls kein Garantie-
anspruch.
SACHMÄNGELHAFTUNG UND GARANTIE
6 Jahre Garantie
Canyon Renn-, Zeitfahr-, Triathlon-
oder Bahnräder sind High End
Sportgeräte, die Leichtbau in höchster In-
genieurskunst darstellen. Seien auch Sie
ein Profi im Umgang mit dem Material.
Fehlgebrauch, unfachmännische Montage
oder mangelhafte Wartung können die
Rennmaschine unsicher machen. Unfall-
gefahr!
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