Sicherheit
GEFAHR
Explosionsgefahr durch zusätzliche
Bohrungen in der Batteriehaube!
Explosive Gase können austreten und
bei Explosion zu lebensgefährlichen
Verletzungen führen. Um einen
Gasaustritt zu verhindern reicht das
Verschließen von Bohrungen mit
Stopfen nicht aus.
– Keine Löcher in die Batteriehaube
bohren.
GEFAHR
Unfallgefahr durch zusätzliche Bohrungen in der
Batteriehaube!
Die Festigkeit der Batteriehaube wird beeinträchtigt
und die kann Batteriehaube brechen. Der Fahrer-
sitz kann in die Batteriehaube einbrechen und beim
Fahrer zu unkontrollierte Lenk- und Fahrbewegun-
gen führen.
– Keine Löcher in die Batteriehaube bohren.
GEFAHR
Lebensgefahr durch herabfallende Last!
Wenn der Stapler nicht mit einem Fahrerschutz-
dach ausgerüstet ist, besteht Lebensgefahr für den
Fahrer durch eine herabfallende Last ab einer Hub-
höhe von 1800 mm.
Der Betrieb des Staplers ohne Fahrerschutzdach
bei einer Hubhöhe über 1800 mm ist verboten.
– Ab einer Hubhöhe von 1800 mm Stapler nur mit
Fahrerschutzdach betreiben.
Erst wenn die Herstellerfirma ohne Über-
nahme des Betriebs durch eine andere juristi-
sche Person aufgelöst wird, darf der Betreiber
eigenständig eine Änderung am Stapler an-
ordnen.
Folgende Voraussetzungen muss der Betrei-
ber dazu erfüllen:
• Zur Änderung gehörende Konstruktions-
unterlagen, Prüfungsunterlagen und Mon-
tageanleitung müssen dauerhaft archiviert
und jederzeit zugänglich sein.
• Die Übereinstimmung von Tragfähigkeits-
schild, Hinweisschildern, Gefahrenhinwei-
Grundlagen für den sicheren Betrieb
171326 DE - 02/2019 - 19
2
35