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Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise Für Elektrowerkzeuge; Bestimmungsgemäße Verwendung; Bestimmungswidrige Verwendung - HellermannTyton Autotool 2000 Automatisierungsanleitung

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2 Sicherheitshinweise

2 .1 Allgemeine Sicherheitshinweise für
Elektrowerkzeuge
Die Sicherheitshinweise in der Betriebsanleitung des
Werkzeugs gelten auch für den Betrieb des Werkzeugs nach
der Montage einer Automatisierung.
WARNUNG
Nichtbeachtung der folgenden Sicherheitshinweise kann
zu schweren Verletzungen, Brand und Stromschlag
führen .
f Befolgen Sie die folgenden Anweisungen und
Warnungen.
f Halten Sie die Betriebsanleitung des Werkzeugs
griff bereit.
2 .2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Vorrichtung nur in einwandfreiem und sicherem Zustand,
sicherheitsbewusst und gefahrenbewusst betreiben.
Die Vorrichtung ist mit integriertem Werkzeug AT2000 CPK
für folgende Einsätze geeignet und bestimmt:
• Automatisches Abbinden am Bündelgut bis max. 20 mm
Durchmesser
• Gebrauch ausschließlich für den Innenbereich
• Industrieller Gebrauch

2 .3 Bestimmungswidrige Verwendung

Jegliche Benutzung, die nicht im Kapitel „Bestimmungsgemä-
ße Verwendung" genannt ist, gilt als bestimmungs widrig.
Für hieraus resultierende Schäden haftet allein der Betreiber
der Vorrichtung.
Darüber hinaus gelten die Sicherheitsbestimmungen des
AT2000 CPK (siehe Betriebsanleitung des Werkzeugs).
Insbesondere folgende Nutzung ist nicht zulässig:
• Nutzung mit defekten Teilen
• Nutzung in explosions- oder feuergefährlicher Umge-
bung
• Nutzung im Außenbereich
• Nutzung bei hoher Feuchtigkeit und/oder direkter
Sonneneinstrahlung
• manuelle Eingriffe während der laufenden Prozesse
• eigenmächtige Veränderungen und Modifikationen an
der Vorrichtung und deren Bestandteilen ohne Zustim-
mung von HellermannTyton
• Einsatz von Ersatzteilen und Zubehör, welche nicht von
HellermannTyton geprüft und freigegeben wurden
Automatisierungsanleitung CPK • 10-2015 •106-29009

2 .4 Qualifikation des Personals

Minderjährige oder Personen in der Ausbildung dürfen die
Arbeiten nur unter Aufsicht einer erfahrenen Fachkraft und
nach ausdrücklicher Erlaubnis des Betreibers durchführen.
2 .4 .1 Fachpersonal für Bedienung
Dem Fachpersonal für erweiterten Betrieb werden folgende
Befugnisse und Aufgaben zugewiesen:
• Bedienung der Produkte
• Beseitigung von Störungen bzw. Einleiten von Maßnah-
men zur Beseitigung von Störungen
• Reinigung der Produkte
Dieses Personal bietet aufgrund seiner fachlichen Ausbildung
oder praktischen Erfahrung die Gewährleistung für eine
sachgerechte Handhabung.
2 .4 .2 Fachpersonal für Instandhaltung und Wartung
Instandhaltung und Wartung nur durch qualifiziertes
Fachpersonal durchführen lassen. Dieses Personal hat
aufgrund seiner fachlichen Ausbildung ausreichende
Kenntnisse über das Werkzeug oder Produkt und kann
einen arbeitssicheren Zustand beurteilen.
Des Weiteren ist das Personal mit folgenden Regeln und
Vorschriften vertraut:
• einschlägige staatliche Arbeitsschutzvorschriften
• Unfallverhütungsvorschriften
• allgemein anerkannte Regeln der Technik, Bestimmungen
und Normen

2 .4 .3 Ausgebildete Elektrofachkraft

Arbeiten an der elektrischen Versorgung und an strom-
führenden Bauteilen nur durch eine ausgebildete Elektro-
fachkraft durchführen lassen.
2 .4 .4 Autorisierte Sachkundige für Reparatur und
Prüfung
Reparaturen und sicherheitstechnische Überprüfungen
dürfen nur durch einen Servicetechniker von
HellermannTyton oder einem von HellermannTyton autori-
sierten Servicetechniker durchgeführt werden.
Sicherheitshinweise
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