Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Garantiebedingungen - Otto Bock TiUltra Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

10 Garantiebedingungen der
1. Gegenstand der Garantie
1.1 Diese Garantie gilt für Rollstühle.
1.2 Die Garantie umfasst Ansprüche des Sanitätshauses / Dienstleisters gegen die
Solutions GmbH
und berührt nicht die gesetzlichen Ansprüche aus Mängelgewährleistung des Endverbrauchers
gegenüber dem Sanitätshaus oder anderer Dienstleister, die die Versorgung des Patienten zu verantworten
haben.
2. Umfang der Garantie
2.1
Die Otto Bock Mobility Solutions GmbH
und unter Beachtung der Ausschlüsse gemäß Ziffer 4, dass an Rahmenteilen und Kreuzstreben bei manuellen
Serien-Rollstühlen und bei Rahmenteilen für Serien-Elektro-Rollstühle über die gesetzliche Gewährleistungsfrist
hinaus bis zu 4 Jahren nach Ersteinsatz keine Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehler auftreten, die die
Einsatzfähigkeit des Rollstuhls wesentlich beeinträchtigen.
2.2 Treten 2 Jahre nach Ersteinsatz Konstruktions,- Fertigungs- oder Materialfehler auf, so ersetzt
Solutions GmbH
nach
Rahmens und der Kreuzstreben. Weitergehende Ansprüche auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages
oder Schadenersatz stehen dem Sanitätshaus / Dienstleister aus dieser Garantie nicht zu.
3. Bedingungen für die Inanspruchnahme
Die Garantie kann das Sanitätshaus / Dienstleister nur dann in Anspruch nehmen, wenn:
3.1 es sich um einen Ersteinsatz handelt,
3.2 der Rollstuhl durch einen kassenzugelassenen Fachbetrieb angewendet wurde,
3.3 die Weitergabe der Komplettversorgung durch den kassenzugelassenen Fachbetrieb erfolgt und dieser einen
Mängelbericht beifügt,
3.4 bei der Erstellung von Sonderanfertigungen aus den Serienprodukten zur Anpassung der Serienprodukte an die
individuellen Gegebenheiten eines Patienten ausschließlich Medizinprodukte mit CE-Kennzeichen verwendet wer-
den und dabei eine Verwendung entsprechend der diesen Medizinprodukten vorgegebenen Zweckbestimmung
erfolgt,
3.5 Veränderungen an einem Rollstuhl nicht über die von
Anpassung (z. B. Einstellen der Länge der Beinstütze) und die Nutzung des durch die
GmbH
empfohlenen Zubehörs (Baukastensystem) hinausgehen,
3.6 derjenige, der Medizinprodukte repariert (aufbereitet), dabei ausschließlich vom Hersteller freigegebene Ersatz-
teile / Anbauteile (Originalersatzteile) verwendet und nach Vorschrift des Herstellers (siehe Bedienungsanleitung)
arbeitet.
4. Ausschluss der Garantie
Die Garantie greift nicht, wenn
4.1 die Bedingungen für die Inanspruchnahme gemäß Ziffer 3 nicht erfüllt sind,
4.2 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer nicht fachgerechten Verwendung des Rollstuhls
insbesondere nicht nach der Herstellerbeschreibung erlaubter Umbauten beruht,
4.3 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf den üblichen Verschleiß insbesondere die in der Regel
auf ein Jahr
begrenzte Einsatzfähigkeit von Batterien zurückzuführen ist,
4.4 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer fehlerhaften Lagerung, Beförderung oder unsach-
gemäßen sowie unfachmännischen Nutzung und Lagerung beruht,
4.5 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit des Rollstuhls auf einer Veränderung der körperlichen Konstitution des
Patienten, wie z. B. erheblicher Gewichtszunahme beruht,
4.6 die Herabsetzung der Einsatzfähigkeit auf höherer Gewalt beruht.
5. Haftung
Für die Ausführung der Leistungen aufgrund dieser Garantie haftet
letzung nicht wesentlicher Verpflichtungen nur für leichte Fahrlässigkeit und übernimmt keine Haftung für vorsätzliches
Handeln von Erfüllungsgehilfen. Im übrigen beschränken sich Ersatzansprüche auf den bei Beginn der Ausführung der
Leistungen vorhersehbaren Schaden.
6. Nebenbestimmungen
6.1 Ausgetauschte Teile dürfen von uns drei Wochen nach Rückgabe vernichtet werden, es sei denn, der Patient oder
dessen Kostenträger (Krankenkasse) widersprechen.
6.2 Erfüllungsort für die Leistungen aus der Garantie ist Königsee.
6.3 Diese Garantie unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht.
50
Otto Bock Mobility Solutions GmbH
garantiert unter Einhaltung der in Ziffer 3 beschriebenen Bedingungen
Ihrer
Wahl den Rollstuhl insgesamt oder tauscht aus oder repariert schadhafte Teile des
die Otto Bock Mobility Solutions GmbH
der Otto Bock Mobility Solutions GmbH
nachweist, dass
die Otto Bock Mobility Solutions GmbH
Otto Bock Mobility
die Otto Bock Mobility
vorgesehene
Otto Bock Mobility Solutions
bei Ver-

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Ti8.9Xxl 2Avantgarde tVr

Inhaltsverzeichnis