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Sicherheitshinweise; Wichtige Bedienungshinweise; Not-Aus - Truma VeGA Gebrauchsanweisung

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Sicherheitshinweise

Für den Betrieb von Gasdruck-Regelanlagen, Gasgeräten
bzw. Gasanlagen, ist die Verwendung von stehenden Gasfla-
schen aus denen Gas aus der Gasphase entnommen wird
zwingend vorgeschrieben. Gasflaschen aus denen Gas aus
der Flüssigphase entnommen wird (z. B. für Stapler) sind für
den Betrieb verboten, da sie zur Beschädigung der Gasanlage
führen.
Bei Undichtigkeiten der Gasanlage bzw. bei Gasgeruch:
alle offenen Flammen löschen
Fenster und Türe öffnen
alle Schnellschlussventile und Gasflaschen schließen
nicht rauchen
keine elektrischen Schalter betätigen
die gesamte Anlage von einem Fachmann überprüfen
lassen!
Wartungsarbeiten und Reparaturen dürfen nur von ge-
schultem Fachpersonal durchgeführt werden!
Das Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand betreiben.
Störungen sofort beheben lassen. Störungen nur selbst
beheben, wenn die Behebung in der Fehlersuchanleitung
dieser Gebrauchsanweisung beschrieben ist.
Zum Erlöschen von Gewährleistungs- und Garantieansprü-
chen sowie zum Ausschluss von Haftungsansprüchen führen
insbesondere:
Veränderungen am Gerät (einschließlich Zubehörteilen),
Veränderungen am Abluft-Abgas-System,
Verwendung von anderen als Truma Originalteilen als
Ersatz- und Zubehörteile,
das Nichteinhalten der Einbau- und Gebrauchsanweisung.
Außerdem erlischt die Betriebserlaubnis des Gerä tes und
dadurch in manchen Ländern auch die Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges.
Der Betriebsdruck der Gasversorgung 30 mbar muss
mit dem Betriebsdruck des Gerätes (siehe Typenschild)
übereinstimmen.
Flüssiggas-Anlagen müssen den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des jeweiligen Verwendungslandes
entsprechen (in Europa z. B. EN 1949 für Fahrzeuge). Natio-
nale Vorschriften und Regelungen (in Deutschland z. B. das
DVGW-Arbeitsblatt G 607 für Fahrzeuge) müssen beachtet
werden.
Die Prüfung der Gasanlage ist in Deutschland alle 2 Jahre von
einem Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der entsprechenden Prüfbescheinigung
(G 607) zu bestätigen.
Verantwortlich für die Ver an lassung der Prüfung ist der
Fahrzeughalter.
Brennbare Flüssigkeiten und Dämpfe dürfen nicht in der Nähe
des Gerätes verwendet oder gelagert werden (z. B. Spray-
dosen oder Kraftstoffkanister).
Das Gerät nicht benutzen, wo sich entzündbare Dämpfe oder
Stäube bilden können z B. in der Nähe von einen Kraftstoff-,
Kohle-, Holz-, Getreidelager oder Ähnlichem.
Flüssiggasgeräte dürfen beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren nicht benutzt werden.
Vergiftungsgefahr! Das Abgas des Geräts darf nicht in
einen geschlossenen Raum (z. B. Vorzelt) gelangen bzw.
Versorgungsluft darf nicht daraus entnommen werden.
Für die Gasanlage dürfen nur Druckregeleinrichtungen ge-
mäß EN 12864 (in Fahrzeugen) mit einem festen Ausgangs-
druck von 30 mbar verwendet werden. Die Durchflussrate
der Druckregeleinrichtung muss mindestens dem Höchst-
verbrauch aller vom Anlagenhersteller eingebauten Geräte
entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir die Gasdruck-Regelanlage
Truma MonoControl CS sowie für die Zweiflaschen-Gasanlage
die Gasdruck-Regelanlagen Truma DuoComfort / DuoControl CS.
Bei Temperaturen um 0 °C sollten der Gasdruck-Regelanlage
bzw. das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung EisEx betrie-
ben werden.
Es dürfen nur für das Bestimmungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet werden. Diese sind regelmäßig auf
Brüchigkeit zu überprüfen. Für Winterbetrieb sollten nur
winterfeste Spezi al schläuche verwendet werden.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre (bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach Herstel-
lungsdatum gegen neue ausgewechselt werden. Der Betrei-
ber ist dafür verantwortlich.
Das Gerät darf nur waagerecht betrieben werden.

Wichtige Bedienungshinweise

Das Abluft-Abgas-Doppelrohr muss regelmäßig, insbesondere
nach längeren Fahrten, auf Unversehrtheit und festen An-
schluss überprüft werden, ebenso die Befestigung des Abluft-
Abgas-Austritts und des Geräts.
Der Abluft-Abgas-Austritt und der Lufteintritt für die Versor-
gungsluft müssen immer frei von Verschmutzungen gehalten
werden (Schneematsch, Eis, Laub etc.).
Es darf nur deionisiertes Wasser (gemäß VDE 0510 oder
DIN 43530) verwendet werden.
Das Brennstoffzellensystem kann bis zur einer Höhe von
2500 m über dem Meeresspiegel betrieben werden.
Das Gerät ist ausschließlich zum Laden von 12 V Akkumula-
toren (Gel, AGM oder Flüssigelektrolyt) geeignet.
Die Kapazität der Batterie muss mindestens 80 Ah betragen.
Defekte Batterien bzw. reduzierte Batteriekapazität
aufgrund von Alterungseffekten oder unsachgemäße
B enutzung der Batterie (z. B. Tiefentladung) können, wegen
häufiger Starts, zu einer verkürzten Lebensdauer der VeGA
führen.
Andere Batterietypen dürfen nur nach Rücksprache mit Truma
verwendet werden.
Flüssigelektrolytbatterien müssen in einer separaten Box mit
einer Entlüftung nach außen aufgestellt werden. Eine separate
Box ist bei Gel- und AGM-Batterien nicht notwendig. Die In-
stallationsvorschriften des Batterieherstellers beachten.
Batterien mit Zellenschluss dürfen nicht geladen werden.
Explosionsgefahr durch Knallgasentwicklung!
Während des Betriebs darf das Gerät nicht von der Bat-
terie getrennt werden.

Not-Aus

Mit dem Not-Aus-Stecker kann das System allpolig vom 12 V-
Netz getrennt werden. Der Stecker ist am Gerät mit diesem
Aufkleber gekennzeichnet.
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