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Konformitätserklärung; Truma Hersteller Garantieerklärung - Truma VeGA Gebrauchsanweisung

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Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
Brennstoffzellensystem / VeGA
3. Erfüllt die Anforderungen folgender Richtlinien
3.1 Funkentstörung in KFZ 2004/104/EG
(mit den Ergänzungen), UN ECE R10
3.2 Elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/EG
3.3 Altfahrzeug-Richtlinie 2000/53/EG
und trägt die Typgenehmigungsnummer
E1 10R-03 5483 und das Prüfzeichen für Produktsicherheit
vom TÜV-SÜD.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
DIN EN 62282-3-1, VDE 0130-301:2008-02; CISPR 25:2002;
EN 55011:2007+A2:2007 Class B; EN 61000-6-1:2007;
EN 61000-4-2:2009; EN 61000-4-3:2006+ A1:2008;
EN 61000-4-6:2009; DIN ISO 11452-2:2004;
ISO 7637 Part 2: 2004; 2009/19/EG
5. Überwachende Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Andreas Schiegl
Leiter Produktcenter
Brennstoffzellensysteme
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Truma Hersteller Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die auf Mate-
rial- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Daneben bestehen die
gesetzlichen Ge währ leis tungsansprüche gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht
Diese Garantieregelung gilt im Freizeitbereich.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die innerhalb
von 24 Monaten bis zu einer Betriebsdauer von 3000 Stunden seit
Abschluss des Kaufvertrages zwischen dem Verkäufer und dem
Endverbraucher eintreten. Der Hersteller wird solche Mängel durch
Nacherfüllung beseitigen, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbes-
serung oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weitergehende
Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche des Käufers oder
Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaf tungsge-
setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskundendienstes
zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden Mangels – insbe-
sondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten – trägt der
Hersteller, soweit der Kundendienst innerhalb von Deutschland einge-
setzt wird. Kundendiensteinsätze in anderen Ländern sind nicht von
der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbaubedin-
gungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder Karosserietei-
len) können nicht als Garantielei stung anerkannt werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Putzbrunn, 06.03.2012
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Servicezentrum
oder an einen unserer autorisierten Servicepartner (siehe Truma Ser-
viceheft oder www.truma.com). Bezeichnen Sie bitte Ihre Beanstan-
dungen im Detail und geben Sie die Fabriknummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt, ist durch
den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum Hersteller / Service-
partner zu bringen oder ihm zu übersenden. Bei Schäden am Wärme-
tauscher ist der verwendete Gasdruckregler mit einzusenden.
Bei Klimageräten / Brennstoffzellensystemen:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur nach Rück-
sprache mit dem Truma Servicezentrum Deutschland oder dem jewei-
ligen autorisierten Servicepartner versandt werden. Andernfalls trägt
das Risiko für eventuell entstehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im Garan-
tiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw. Kosten der
Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garantiefall vor, gibt der
Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt die vom Hersteller nicht
zu übernehmenden Reparaturkosten; in diesem Fall gehen auch die
Versandkosten zu Lasten des Kunden.
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in den
Geräten,
bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremdstoffe
(z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung,
für periphere Geräte (z. B. Batterien).

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