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Mindestanforderungen An Holzbrennstoffe; Inhaltsstoffe; Nicht Holzartige Brennstoffe Aus Biomasse; Holzbrennstoffe Regelwerke Und Normen - Viessmann KOB Pyrot Planungsanleitung

Holzheizkessel 100 bis 540 kw/vollautomatischer holzheizkessel zur verbrennung von trockenen holzhackschnitzeln und pellets
Inhaltsverzeichnis

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Grundlagen der Verbrennung von Holz

1.4 Mindestanforderungen an Holzbrennstoffe

Inhaltsstoffe

Bei der Beschaffung von Holz zur Verbrennung ist darauf zu achten,
dass Fremdanteilen (z.B. Steine, Metallteile, Mauerresten, Kunststof-
fen usw.) zu vermeiden sind. Sie verändern die Zusammensetzung
des Brennguts und damit die maßgeblichen Parameter des Verbren-
nungsprozesses.
Chlor Cl
Schwefel S
Summe Cl, S
Aschegehalt gesamt
Alkalioxide in der Asche (K
O und Na
2
SB Sinterbeginn der Asche
Eine Folge der Überschreitung von obigen Grenzwerten ist eine ver-
kürzte Lebenszeit der Brennkammer und des Holzheizkessels. Damit
einhergehend erhöht sich der Instandhaltungsaufwand und die War-
tungsintervalle verkürzen sich.

Nicht holzartige Brennstoffe aus Biomasse

Üblicherweise sind nicht holzartige Brennstoffe aus Biomasse wie
Nadeln, Laub, Getreide, Stroh, Spelzen, Fruchtkerne usw. als Brenn-
stoff für einen störungsfreien Betrieb ungeeignet und daher nicht zuge-
lassen.

Holzbrennstoffe Regelwerke und Normen

Deutschland
1.BImSchV in der novellierten Fassung vom 22 .03. 2010
Österreich
FAV vom 18. 11. 1997 „Feuerungsanlagenverordnung" § 3.(1) 3. Feste Brennstoffe
Vereinbarung 15a B-VG über Einsparung von Energie
Vereinbarung 15a B-VG über Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen
Schweiz
Luftreinhalte-Verordnung LRV vom 16. 12. 1985 (Stand 28. 03. 2000)
ÖNORM M 7133
Holzhackgut für energetische Zwecke (1998)
ÖNORM M 7135
Presslinge aus naturbelassenem Holz oder naturbelassener Rinde (1998)
ÖNORM M 7136
Holzpellets Qualitätssicherung Transport- und Lagerlogistik
EN 303-5
Heizkessel für feste Brennstoffe Tabelle 8 „Prüfbrennstoffe"
EN 14961
Feste Biobrennstoffe
QM-Holzheizwerke
Regelwerk und Planungshandbuch
DIN 51731
Presslinge aus naturbelassenem Holz (1993)
EN 14961-1
Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
EN 14961-2
Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 2: Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung
EN 14961-3
Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 3: Holzhackschnitzel für nichtindustrielle Verwendung
pr TRVB H 118/03
Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz (österreichische Richtlinie)
PYROT
(Fortsetzung)
mg/kg
mg/kg
mg/kg
g/kg
O)
g/kg
2
°C
Folgende Grenzwerte (pro kg Brennstoff trocken) der nicht brennbaren
Inhaltsstoffe (Asche bei Analysetemperatur von 815 °C) dürfen nicht
über- oder unterschritten werden:
Grenzwert
max. 300
max. 1000
max. 1000
max. 15,0
max. 1,0
min. 1000
Der Anteil an staubförmigen und feinkörnigen Materialien ist ebenfalls
zu minimieren (entsprechend ÖNORM M 7133).
Die Brennstoffeigenschaften (Elementarzusammensetzung, Ascheer-
weichungspunkt usw.) weichen von Holz zum Teil erheblich ab. Die
Verbrennung in einem Pyrot kann dadurch zu einer Beeinträchtigung
des Verbrennungsverhaltens und zur verstärkten Beanspruchung der
Schamottierung und der Wärmetauscherflächen führen. Garantiean-
sprüche können daher nur bei Verwendung zugelassener Brennstoffe
geltend gemacht werden.
Vergleich Waldholz naturbelassen
ca. 1200
1
10
120
130
5,0
0,35
9

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